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ZDH: Eichel geht nicht weit genug

ZDH: Eichel geht nicht weit genug

Der „große Wurf" seien die Vorschläge zur Unternehmensbesteuerung nicht, die Bundesfinanzminister Eichel jetzt in den Finanzausschuss eingebracht hat, sagt der Finanzexperte des ZDH, Matthias Lefarth. „Sie mildern die Schieflage der Steuerreform zu Lasten des Mittelstandes. Sie beseitigen sie aber nicht."

Der #8222;große Wurf" seien die Vorschläge zur Unternehmensbesteuerung nicht, die Bundesfinanzminister Eichel jetzt in den Finanzausschuss eingebracht hat, sagt der Finanzexperte des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Matthias Lefarth. #8222;Sie mildern die Schieflage der Steuerreform zu Lasten des Mittelstandes. Sie beseitigen sie aber nicht."

Hintergrund: Das Bundesfinanzministerium plant steuerliche Verbesserungen vor allem für Personenunternehmen, die möglicherweise schon in dieser Wahlperiode in Kraft treten. Begünstigt werden soll die Umstrukturierung mittelständischer Betriebe. Nach der gültigen Rechtslage geht die Übertragung von Betriebsvermögen oder Gesellschaftsrechten bei Personengesellschaften mit der Aufdeckung stiller Reserven einher. Die fälligen Steuern behindern Umstrukturierungen, die laut ZDH #8222;unerlässlich" zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und dem Erhalt von Arbeitsplätzen sind, oder sie verhindern sie sogar ganz.

Hier sehen Eichels Vorschläge wesentliche Änderungen vor:

Mit der geplanten Wiedereinführung des Mitunternehmererlasses soll ein Gesellschafter Wirtschaftsgüter oder Gesellschaftsanteile zum Buchwert, also steuerneutral, an einen Mitunternehmer übertragen können. Damit führt Eichel eine Regelung wieder ein, die die Koalition unter Finanzminister Lafontaine 1999 gestrichen hatte.

Eine steuerneutrale Realteilung soll wieder möglich werden. Damit würde ein Unternehmen Betriebsvermögen an neu gegründete Tochterunternehmen übertragen können, ohne Stille Reserven aufzudecken. Auch hier will Eichel die alte Rechtslage wieder herstellen.

Das Finanzministerium prüft die Einführung einer Reinvestitionszulage, die die viel kritisierte Benachteiligung des Mittelstandes bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Beteiligungserlösen ausgleicht. Im Gegensatz zu Personenunternehmen brauchen Kapitalgesellschaften nach der Unternehmenssteuerreform ab 2002 Veräußerungsgewinne nicht zu versteuern.

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Die Chancen, dass die neuen Steuererpläne tatsächlich Gesetz werden, stehen nicht schlecht #8211; zumal die genannten Punkte weitgehend mit den Forderungen der CDU/CSU einher gehen. Widerstand droht eher von Seiten einiger Länderfinanzministerien, die allein durch die Einführung der Reinvestitionsrücklage jährliche Steuereinbußen in Höhe von 500 Millionen Mark befürchten.

Die Forderungen des ZDH nach Steuererleichterungen für den Mittelstand gehen allerdings noch wesentlich weiter. Angesichts eines Spitzensteuersatzes von von 48,5 Prozent sieht der Verband eine steuerliche Gleichbehandlung von Kapital- und Personengesellschaften nicht gewährleistet. Daher fordert er in dem kürzlich veröffentlichten #8222;Steuerprogramm für das Handwerk", den Mittelstand in den Mittelpunkt der Steuer- und Finanzpolitik zu stellen.

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