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ZDH geht bei der Mitbestimmung auf Gegenkurs

ZDH geht bei der Mitbestimmung auf Gegenkurs

Scharfe Kritik an der geplanten Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes übt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Statt die Mitbestimmungsrechte in den Betrieben auszuweiten, müssten bestehende Rechte eingeschränkt werden.

Scharfe Kritik an der geplanten Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes übt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Der Entwurf der Bundesregierung weitet die bestehenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte auf ein "nicht hinnehmbares Maß" aus. Er widerspricht dem für eine funktionierende Sozialpartnerschaft "dringend erforderlichen Interessenausgleich". Eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes in der vorgesehenen Form werde die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe nachhaltig beeinträchtigen.

Nach Ansicht von ZDH-Präsident Dieter Philipp muss die Wirtschaft dem eigene Reformpositionen mit dem Ziel stärkerer Deregulierung entgegen halten.. "Die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte müssen gerade für die kleinen und mittleren Betriebe auf das tatsächlich notwendige Maß beschränkt werden."

Unter anderem wendet sich der ZDH gegen die Form des Wahlverfahrens in kleineren Betrieben, gegen die Absenkung von Schwellenwerten, gegen ein Wahlrecht für Leiharbeitnehmer im Entleiherbetrieb und gegen die Ausweitung der Mitbestimmung bei der betrieblichen Organisation. "Dies sind entscheidende Eingriffe in die unternehmerische Freiheit", so Philipp.

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