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Teure Leiharbeit

Zoll kassiert 200.000 Euro Bußgeld

Weil dem Verleiher die Erlaubnis fehlte: 200.000 Euro Bußgeld musste nun ein Handwerker wegen illegaler Arbeitnehmerüberlassung zahlen.

Wie das Hauptzollamt Münster berichtet, hatte der metallverarbeitende Betrieb aus dem Münsterland in den Jahren 2008 bis 2012 eine Vielzahl von Leiharbeitnehmern entliehen. Allerdings fehlte dem rumänischen Verleiher die dafür nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erforderliche Erlaubnis. Das habe die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ermittelt, die zum Zoll gehört.

Der Handwerksbetrieb hatte mit dem Verleiher vermeintlich einen Werkvertrag geschlossen. Da der Verleiher jedoch nicht über die notwendige Erlaubnis verfügte, habe es sich um illegale Arbeitnehmerüberlassung gehandelt. Dies konnten die Zöllner anhand beschlagnahmter Geschäftsunterlagen und Zeugenaussagen belegen.

Der aus dem illegalen Entleih der Arbeitnehmer resultierende wirtschaftliche Vorteil sei nun durch das Bußgeld von 200.000 Euro „abgeschöpft“ worden: Das Unternehmen habe die fällige Summe zuzüglich Gebühren und Auslagen des Ermittlungsverfahrens zwischenzeitlich auch bezahlt. Die Geschäftsbeziehungen zu dem rumänischen Unternehmen wurden nach Bekanntwerden der Verstöße beendet.

Tipp: Der Zoll weist darauf hin, dass der Einsatz von Arbeitnehmern, die von einem Verleiher ohne Verleiherlaubnis entliehen werden, gravierende Folgen haben kann. Es handele sich mindestens um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von maximal 500.000 Euro belegt werden kann. Da der wirtschaftliche Vorteil abgeschöpft werden soll, könne dieser Bußgeldrahmen auch überschritten werden. Zudem werde jede rechtskräftige Geldbuße von mehr als 200 Euro in das Gewerbezentralregister eingetragen. Weitere Folgen könne es haben, wenn mehr als fünf ausländische Arbeitnehmer eingesetzt werden: Dann handele es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat.

(jw)

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