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Foto: handwerk.com

Zu wenig Entlastung für das Handwerk

Zu oft "Bürokratieaufbau"

Trotz Gesetz zur Entlastung des Mittelstandes: Wirtschaftsverbände kritisieren Politik und Pläne der Bundesregierung. Der Bürokratieabbau gehe nicht weit genug.

Bergeweise Arbeit statt Entlastung:
Formulare, Bürokratie, Ordner, Ablage

Betriebe sollen entlastet werden, das verspricht die Bundesregierung. Das Kabinett hat Anfang des Monats das zweite Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Es soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Die wohl wichtigste Neuerung für Handwerksbetriebe: Die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge wurde verändert. In den Fällen, in denen der tatsächliche Wert für den laufenden Monat noch nicht bekannt ist, dürfen Betriebe nun optional auf Grundlage des tatsächlichen Wertes des Vormonats rechnen. Diese Änderung soll insgesamt 64 Millionen Euro einsparen.

Weitere konkrete Entlastungen für kleine Betriebe sind folgende Punkte:

  • Die Modernisierung der Handwerksordnung.
  • Die Anhebung des Schwellenwertes für Rechnungen über Kleinbeträge auf 200 Euro.
  • Die Anhebung der „Kleinunternehmergrenze“ von 17.500 Euro auf 20.000 Euro Umsatz jährlich.
  • Die Lockerung der Aufbewahrungsfristen für Lieferscheine.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt, dass der Fokus des Gesetzentwurfes auf der Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen liegt. Dennoch halte das Handwerk es für notwendig, die guten Ansätze des Gesetzentwurfes im Verfahren zu ergänzen, um weitere mögliche Entlastungspotenziale auszuschöpfen (siehe unten).



ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke geht auch auf die Änderungen in der Handwerksverwaltung ein: „Es war überfällig, die zulässige Kommunikation der Handwerkskammern mit ihren Mitgliedern an die digitale Entwicklung anzupassen. Dies schafft die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine zeitgemäße und effiziente Aufgabenerfüllung der Handwerkskammern.“



Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft hatten bereits auf das von der Bundesregierung im Juni beschlossene Arbeitsprogramm

„Bessere Rechtsetzung 2016“

reagiert und Nachbesserungen gefordert. „Wir erleben leider immer noch viel zu häufig Bürokratieaufbau statt -abbau, wie zum Beispiel durch das Mindestlohngesetz, die Elektroschrottentsorgung, das geplante Entgeltgleichheitsgesetz oder die überbordenden Dokumentationspflichten in der Anlageberatung“, heißt es in der auch vom ZDH getragenen Erklärung.



"One-in-one-out-Regel stärker fassen"

Vor allem müsse die von der Bundesregierung im vergangenen Jahr selbst eingeführte „One-in-one-out-Regel“ schärfer gefasst und konsequenter beachtet werden. Diese Regel soll sicherstellen, dass in gleichem Maße Belastungen abgebaut werden, wie durch neue Regelungsvorhaben zusätzliche Belastungen entstehen.



Die One-in-one-out-Regel biete zu viele Umgehungsmöglichkeiten und Ausnahmen, etwa für EU-Recht. Zudem erfasse sie nur einen Teil der Kosten, die den Unternehmen tatsächlich entstehen.



Weitere konkrete Vorschläge der Wirtschaft für die Entlastung des Mittelstandes sind etwa: kürzere Aufbewahrungsfristen von fünf statt zehn Jahren für Steuerunterlagen, reduzierte Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, eine höhere Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter von 1000 statt 410 Euro und die Beschränkung der Auftraggeberhaftung nach dem Mindestlohngesetz.







(red) 

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