Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Archiv

Zu wenig Lohn für Azubi

35 Prozent unter Tarif – das wollte eine Auszubildende nicht einsehen und zog gegen ihren Arbeitgeber vor Gericht. Das Bundesarbeitsgericht entschied: Die Ausbildungsvergütung darf maximal 20 Prozent unter Tarif liegen.

35 Prozent unter Tarif das wollte eine Auszubildende nicht einsehen und zog gegen ihren Arbeitgeber vor Gericht. Das Bundesarbeitsgericht entschied: Die Ausbildungsvergütung darf maximal 20 Prozent unter Tarif liegen.

Geklagt hat die Auszubildende eines Krankenhauses in Rendsburg. Sie habe statt 700 Euro Tariflohn nur 470 Euro brutto im Monat erhalten.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gab der jungen Frau Recht. Das Argument des Arbeitgebers, er stehe unter wirtschaftlichem Druck und müsse so handeln, ließ das Gericht nicht gelten: Nach seiner Auffassung müsse eine angemessene Vergütung von Anfang an eingeplant werden und könne sich nicht nach einem Krankenhausbudget richten.

Die Auszubildende bekommt nun die komplette Differenz zum Tariflohn nachgezahlt.

Bundesarbeitsgericht: Az: 9AZT 1091/06

Das könnte Ihnen auch gefallen: