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Zweierlei Recht für Steuerhinterzieher?

Ein Bauunternehmer und ein ehemaliger Postvorstand: Jeder von ihnen soll den Staat um einen sechsstelligen Betrag geprellt haben. Doch nur einer von beiden muss ins Gefängnis. Raten Sie mal, wer!

Der wegen Steuerbetrug angeklagte Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel muss voraussichtlich nicht ins Gefängnis, wie das Handelsblatt berichtet. Die Staatsanwaltschaft sei zu einer Bewährungsstrafe bereit, wenn Zumwinkel ein Geständnis ablegt.

Dabei hatte der Bundesgerichtshof (BGH)erst im Dezember 2008 festgelegt, dass zu einer Haft ohne Bewährung verurteilt werden solle, wer mehr als eine Million Euro Steuern hinterzogen hat. Das Urteil hatte der BGH im Fall eines Bauunternehmers gefällt, der nun für 23 Monate ins Gefängnis soll.

Das würde demnach auch dem Ex-Postvorstand drohen, der einem Bericht des Spiegel zufolge "allein zwischen 2002 und 2006 rund eine Million am Fiskus vorbei kassiert haben" soll.

Dem könne Zumwinkel nun dank einer Gerichtspanne vielleicht entgehen: Weil ein Durchsuchungsbeschluss zu spät unterzeichnet wurde, sei "ein Teil seiner Steuerschuld verjährt und kann nicht mehr vor Gericht verhandelt werden", berichtet der Spiegel. Die Summe liege damit knapp unter einer Million Euro.

Ist das gerecht? Oder gilt hier das Motto "die Kleinen hängt man, und die Großen lässt mal laufen"? Wir freuen uns auf Ihre Meinung.

Weitere Infos:

BGH: Steuerhinterzieher gehen in den Knast

(jw)

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