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Steuern

Zweifel an 6 Prozent Nachzahlungszinsen

6 Prozent Nachzahlungszinsen auf Steuernachzahlungen – der Zins wirkte lange wie in Stein gemeißelt. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Steht eine Senkung des Zinssatzes auf Nachzahlungszinsen bevor? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat 2018 mehrfach Zweifel an der Höhe der Nachzahlungszinsen geäußert, die das Finanzamt verlangt.

Es geht um 0,5 Prozent pro Monat, also um 6 Prozent im Jahr. Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase sei das zu viel, hatten Kritiker bemängelt. Nun stellt auch der BFH in zwei Beschlüssen die Verfassungsmäßigkeit der Zinshöhe infrage – rückwirkend ab dem 1. April 2015 (Beschluss vom 25. April 2018, Az. IX B 21/18) und dem 1. April 2012 (Beschluss vom 3. September, Az. VIII B 15/18). Das Bundesverfassungsgericht prüft diese Frage nun in zwei Verfahren (Az. 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17).

Tipp: Steuerzahler können gegen die Festsetzung von Nachzahlungszinsen ab dem 1. April 2012 Einspruch einlegen und eine Aussetzung der Vollziehung bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beantragen.

Das Bundesfinanzministerium hat die Finanzämter bereits angewiesen, die Vollziehung der Zinszahlungen auf Antrag auszusetzen (Schreiben vom 14. Dezember 2018, Az. IV A 3 - S 0465/18/10005-01). Das sei laut Ministerium jedoch „nicht dahingehend zu verstehen, dass die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder die Verfassungsmäßigkeit des § 238 Absatz 1 Satz 1 AO bezweifeln“. Vielmehr sei ungewiss, ob das Bundesverfassungsgericht den Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat „bei einer neuerlichen Prüfung unter Berücksichtigung der weiteren Marktzinsentwicklung in den letzten Jahren nun als verfassungswidrig einstufen wird“.

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