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Urteil

30 Sekunden Fußball schauen – Abmahnung gerechtfertigt

Ein Mann schaut während der Arbeitszeit 30 Sekunden lang ein Fußballmatch und wird dabei erwischt. Der Arbeitgeber reagiert prompt mit einer Abmahnung. Zu Recht, sagt ein Gericht.

Der Fall: Ein Zerspanungsmechaniker verlässt seinen Arbeitsplatz und besucht einen Kollegen, der nur wenige Meter entfernt arbeitet. Zusammen schauen die Männer auf einem dienstlichen Computer ein Fußballspiel. Nach etwa 30 Sekunden werden sie dabei von einem Vorgesetzten erwischt. Infolgedessen erhalten beide von ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung. Dagegen klagte der Zerspanungsmechaniker.

Das Urteil: Das Arbeitsgericht Köln hat jetzt entschieden, dass der Arbeitgeber die Abmahnung zu Recht erteilt hat. Denn der Mitarbeiter habe seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt, indem er mit einem Kollegen ein Fußballspiel angesehen habe. Die Richter verglichen diese Pflichtverletzung mit dem privaten Surfen im Internet während der Arbeitszeit. Auch hierbei verletzten Mitarbeiter ihre Hauptleistungspflicht zur Arbeit.

Zudem wurde die Abmahnung im Prozess auch auf Verhältnismäßigkeit geprüft. Nach Einschätzung der Richter sei es vom Arbeitgeber nicht zu verlangen, bei leichteren Verstößen von dem Ausspruch einer Abmahnung abzusehen und stattdessen nur eine Ermahnung zu erteilen. Schließlich müsse es dem Arbeitgeber überlassen bleiben, ob er aus Beweisgründen den Ausspruch einer schriftlichen Abmahnung für erforderlich hält.

Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 28. August 2017, Az. 20 Ca 7940/16

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