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Urlaubszeit

4 Tipps: So organisieren Sie Ihre Betriebsferien

Sommerzeit – Urlaubszeit. Einige Handwerker machen ihren Betrieb für ein paar Wochen dicht. Laufen da nicht die Kunden weg? 4 Dinge, die Sie beachten sollten.

Auf einen Blick:

  • Kommunikation ist alles: Wer Betriebsferien macht, sollte Kunden mindestens zwei Wochen im Voraus informieren.
  • Kanäle dafür gibt es viele: Schaufenster, Website, Flyer, Social Media – all diese Kommunikationskanäle können Betriebe nutzen, um Kunden nicht zu verprellen.
  • Aber auch das Team sollte entsprechend früh informiert werden. Dann können alle besser planen.
  • Arbeitsrechtlich sitzt der Chef am längeren Hebel und kann Betriebsferien anordnen. Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Ferienzeit ist auch für Handwerker Urlaubszeit – in einigen Unternehmen auch die Zeit für Betriebsferien. Viele Chefs schließen den Betrieb für zwei oder drei Wochen komplett ab. Sie gönnen sich und dem Team eine längere Auszeit am Stück.

Doch was ist mit den Kunden? Wenn dort der Wasserhahn tropft oder das Dach undicht ist, erreichen sie den Handwerker ihres Vertrauens nicht. Damit das nicht passiert, sollten Sie diese Tipps von Betriebsberater Karsten Gäde von der Handwerkskammer Magdeburg beherzigen:

1. Kunden rechtzeitig informieren – auf allen Kanälen

„Nutzen Sie alle Kanäle, mit denen Sie sonst auch mit den Kunden kommunizieren“, sagt Gäde. Er rät, über Aushänge im Schaufenster, auf der Website und über die Social-Media-Kanäle den Zeitraum der Betriebsferien mindesten zwei bis drei Wochen im Voraus bekanntzugeben. So könnten sich Kunden darauf einstellen.

Wenn Betriebe rechtzeitig auf die zeitweilige Schließung aufmerksam machten, würden Kunden das auch nicht übel nehmen – im Gegenteil. „Die Akzeptanz, besonders der Stammkunden, für Betriebsferien ist hoch“, weiß Gäde aus Gesprächen mit Handwerksunternehmern.

Selbst wenn die Kundschaft für eine kurze Zeit an Kollegen verwiesen wird, sei sie noch lange nicht weg. „Kommunikation und Offenheit ist wichtig“, sagt Gäde. Auch dann, wenn der Betrieb wieder offen ist, sollte das veröffentlicht werden. „Dann wissen Kunden, dass Sie wieder da sind.“

2. Chance auf regionale Kooperation nutzen

Nicht nur Kunden seien heutzutage eher bereit, zu akzeptieren, wenn Handwerksbetriebe Betriebsferien machen. Kollegen untereinander verstehen es laut Karsten Gäde auch eher als Chance, sich gegenseitig zu vertreten. „Der Konkurrenzkampf um jeden Kunden wird weniger“, sagt er. Gerade in Zeiten voller Auftragsbücher seien manche Unternehmer froh, wenn sie Kunden an Kollegen weiterempfehlen könnten. Das gelte auch für die Urlaubszeit.

„Betriebe helfen sich in den meisten Fällen gern untereinander aus. Sie bilden Kooperationen und arbeiten auf vielschichtige Weise zusammen“, betont der Betriebsberater. Daraus entstehen Netzwerke und partnerschaftliche Geschäftsbeziehungen, die jedem Betrieb nutzen, weiß Gäde. Denn niemand wolle seine Kunden verprellen, sondern glücklich machen.

3. Frühzeitig mit Mitarbeitern kommunizieren

Intern sollten Handwerksunternehmer den Zeitraum der Betriebsferien so frühzeitig wie möglich kommunizieren. „Viele Betriebe machen das schon seit Jahren und die Belegschaft ist darauf eingestellt“, sagt Karsten Gäde. Den genauen Termin gelte es zu Beginn des Jahres festzulegen, wenn der Urlaub noch nicht verplant ist und damit allen ausreichend Zeit bleibt, den Urlaub zu organisieren.

Bei der Kommunikation mit dem Team sollten Chefs darauf achten, dass sie die Interessen der Mitarbeiter miteinbeziehen und niemanden vor den Kopf stoßen. „In Zeiten des Fachkräftemangels kann sich kein Betrieb leisten, Mitarbeiter wegen solcher Lappalien zu verprellen“, gibt der Betriebsberater zu bedenken.

4. Mitarbeiter müssen Betriebsferien akzeptieren

Rechtlich haben Arbeitnehmer keine Chance, Betriebsferien abzulehnen. „Generell dürfen Unternehmer Betriebsferien anordnen. Es gibt keine offiziellen Fristen, die sie bei der Verkündigung des Termins einhalten müssen“, weiß Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln und Vorsitzende des Arbeitsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins. Auch könnten Mitarbeiter nicht dagegen vorgehen, wenn der Arbeitgeber eine Schließzeit festlegt. Dazu gebe es aber bislang keine Rechtsprechung, betont die Fachanwältin.

Sollte das Unternehmen einen Betriebsrat haben, muss dieser über das Vorhaben der Betriebsferien informiert werden und die Entscheidung mittragen, sagt Nathalie Oberthür. Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen, sei ein Gang zur Einigungsstelle unausweichlich.

Darüber hinaus habe der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Betriebsferien noch eine ausreichende Anzahl an Urlaubstagen übrig haben. „Wer die Betriebsferien später im Jahr plant, sollte im Blick behalten, wie viele Urlaubstage er dem Team im ersten Halbjahr schon gewährt hat“, sagt sie.

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