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Fehlinvestition vermeiden

5 Tipps für den Software-Kauf ohne Reue

Sie wollen große Enttäuschungen mit der nächsten Software vermeiden? Dann treffen Sie Vorsorge – und kennen Sie Ihre Rechte.

Auf einen Blick

  • Eine Software entspricht nicht den Erwartungen und der Hersteller bewegt sich nicht?
  • Keine Seltenheit – und doch vermeidbar.
  • Was hilft: Alles detailliert schriftlich festhalten, in einem Vertrag. So verhindern Sie Missverständnisse und haben eine Grundlage, um Ihr Recht durchzusetzen.
  • Hilfe durch einen Berater ist immer gut, so verhindern Sie auch Betriebsblindheit!
  • Wenn eine Software nicht die versprochenen Leistungen bringt, dann haben Sie Rechte, zum Beispiel: Geld zurück und Schadenersatz.

Ein Handwerker investiert 20.000 Euro in eine Software, die nicht das hält, was er sich von ihr versprochen hat – trotz klar definierter Anforderungen. Vor Gericht siegt der Software-Hersteller. Wie können Kollegen solche Erfahrungen vermeiden?

1. Nur mit detailliertem Vertrag – und bei Bedarf mit dem Anwalt

Streit um Software sei keine Seltenheit, sagt Niko Härting, Mitglied im Ausschuss Informationsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). „Wo das Soll nicht vernünftig vereinbart wurde, werden Prozesse anstrengend“, warnt der Jurist aus Berlin.

Sein Rat: „Die Anforderungen an die Software müssen vernünftig vertraglich festgelegt werden, je detaillierter, desto besser.“ Fehle im Betrieb das dafür notwendige Fachwissen, „dann braucht man einen IT-ler, der einen berät“. Ob auch die Unterstützung durch einen Anwalt nötig ist? „Je größer ein Projekt ist, desto besser ist es, schon vor Vertragsabschluss zum Anwalt zu gehen“, meint Härting.

2. Verhindern Sie Missverständnisse

Eigentlich scheint alles klar besprochen zur neuen Software – doch der eine sagt dies, der andere versteht das? Das kommt überall vor und ganz besonders in Gesprächen zwischen IT-Experten und Kunden. Detaillierte schriftliche Anforderungen schützen auch vor solchen Missverständnissen, weiß Kay Lutz Pakula von der Handwerkskammer Oldenburg.

„Wenn man die Dinge nicht im Detail ausgearbeitet hat, kann das immer ganz unterschiedlich gemeint und verstanden werden“, erklärt der Berater für Innovation und Technologie (BIT). Auch wenn ein Handwerker alle Anforderungen im Kopf hat und mit wenigen Worten zusammenfassen könnte: Für die Zusammenarbeit mit einem Softwareanbieter sei das zu wenig. „Schlagworte allein genügen nicht“, sagt Pakula.

3. Schützen Sie sich vor Betriebsblindheit

Selbst wenn Handwerker sich mit Software auskennen, bestehe die Gefahr der „Betriebsblindheit“, warnt der Berater. Dinge, die für den Unternehmer als Auftraggeber völlig klar und offensichtlich sind, müssen es nicht automatisch für den Programmierer sein. „Darum sollte man sich bei größeren Software-Projekten unbedingt Hilfe holen, es gibt genügend Angebote“, rät auch Pakula.

Er selbst helfe zum Beispiel Handwerkern dabei, sich über ihre Anforderungen an eine Software klar zu werden, biete Vorträge und Workshops an und könne Kontakt zu Experten vermitteln.

4. Vorsicht Vertriebler!

Problematisch sei es, wenn Betriebsinhaber die Planung der neuen Software nur als notwendiges Übel sehen, das sie möglichst schnell und mit möglichst wenig Aufwand hinter sich bringen wollen, sagt Pakula. „Der Softwarekauf ist dann wie ein Ablass und sie hoffen, dass alles gut wird.“

Diese Einstellung spiele „windigen Vertrieblern der Softwareanbieter in die Karten“. Verkäufer seien „meist smart und sympathisch“ und „darauf konditioniert“, „etwas Tolles zu präsentieren, auf das der Kunde anspringt“. Daher dürfe sich der Käufer nicht von Emotionen lenken lassen. Sonst bestimmten nur noch Wünsche und Hoffnung den Kauf, nicht mehr die Fakten. Auch aus diesem Grund seien klar definierte Anforderungen wichtig, die auch zum Vertragsbestandteil werden. Nur sie schützen vor dem blinden Vertrauen auf Versprechen.

5. Setzen Sie Ihre Rechte durch!

Welche Rechte Sie im Streit um die Software haben, hängt davon ab, was Sie mit dem Anbieter im Vertrag vereinbart haben, sagt Jurist Niko Härting. Gibt es keine besonderen Absprachen, so stehen Ihnen alle gesetzlichen Rechte zu.

So rät Härting zum Beispiel zum Einbehalt des Rechnungsbetrags, zumindest zu Abzügen, bis der Anbieter nachbessert. Bessere der Programmierer nicht nach und sei eine Lösung nicht absehbar, dann könne der Kunde auch vom Vertrag zurücktreten, sein Geld zurückfordern und Schadenersatz verlangen.

Bei vertraglichen Abweichungen von geltendem Recht sollten Unternehmer darauf achten, dass sie nicht schlechter gestellt werden als es die Rechtslage hergibt. Ein Beispiel: Der Hersteller verbietet den Weiterverkauf der Software? „Dazu gibt es Urteile, so ein pauschaler Ausschluss ist unwirksam, daran muss man sich nicht halten“, sagt Härting.

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