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Politik und Gesellschaft

Abmahnmissbrauch: Koalition will (langsam) dagegen vorgehen

Einen schnellen Schutz vor Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung wird es nicht geben. Die Politik will das Problem grundlegender angehen.

Schutz vor teuren Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – das wollte die CDU-Bundestagsfraktion mit einer kurzfristigen gesetzlichen Regelung erreichen. Die DSGVO-Abmahngebühren sollten zumindest vorübergehend ausgesetzt werden. Doch dieses Vorhaben ist gescheitert.

Die SPD habe mögliche Sofortmaßnahmen abgelehnt, zeigte sich Elisabeth Winkelmeier-Becker enttäuscht. Die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Union wies allerdings darauf hin, dass sich Union und SPD darauf verständigt haben, das Thema umfassend anzugehen.

Gemeinsam haben die Fraktionen von Union und SPD im Bundestag einen Antrag vorgelegt. Darin fordern sie von der Bundesregierung, bis September einen Gesetzesvorschlag zur Bekämpfung von Abmahnmissbrauch vorzulegen. „Ziel ist es, vor allem Selbstständigen, kleinen Unternehmen und Ehrenamtlichen, Sicherheit vor missbräuchlichen Abmahnungen zu bieten“, so Winkelmeier-Becker.

Die Abgeordneten der Regierungsparteien sprechen sich in ihrem Antrag zudem dafür aus, dass bei geringfügigen Verstößen gegen die DSGVO keine kostenpflichtigen Abmahnungen mehr möglich sein dürfen und dass der Abmahnmissbrauch insgesamt eingedämmt werden müsse.

Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD darauf verständigt, das gesamte Abmahnwesen zu überarbeiten. Allerdings enthält das Papier wenig Konkretes. Nur auf die Einschränkung des fliegenden Gerichtsstandes hatten sich die Parteien geeinigt. Nach Wunsch der SPD soll der sogar abgeschafft werden. Ziel: Gerichtsverfahren sollen am Wohnsitz des Abgemahnten stattfinden und nicht mehr weit entfernt.

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