Kleine Bierpause gefällig? In Spanien darf es an heißen Arbeitstagen auch mal ein Liter mehr sein.
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Panorama

Alkoholisiert arbeiten: In Spanien kein Kündigungsgrund

An einem Arbeitstag ein paar Liter Bier trinken? Im Fall eines spanischen Elektrikers führte das zur Kündigung. Ein teurer Fehler für seinen Arbeitgeber.

Wegen wiederholten Konsums „großer Mengen von Alkohol während der Arbeitszeit“ hat ein spanisches Unternehmen für Elektroinstallationen einem Mitarbeiter gekündigt. Der klagte durch zwei Instanzen, wie dieses Urteil dokumentiert.

Der Fall: Der Arbeitgeber hatte den Alkoholkonsum des Elektrikers an mehreren Arbeitstagen im Juli 2021 von einem Privatdetektiv dokumentieren lassen. Getrunken hatte der Mitarbeiter demnach in Cafés und Bars, auf einem Parkplatz, an einer Autobahntankstelle und im Firmenfahrzeug. Oft teilte er sich in der Mittagspause Literflaschen mit Dritten. Insgesamt dürfte der Mann täglich bis zu drei Liter Bier vor Feierabend konsumiert haben.

Die Kündigung begründete das Unternehmen unter anderem damit, dass der alkoholisierte Elektroinstallateur sich und seine Arbeitskollegen gefährdet habe. Hinzu käme das Führen des Firmenfahrzeugs unter Alkoholeinfluss.

Das Urteil: Das Oberste Gericht von Murcia erklärte die Entlassung für unrechtmäßig. Begründung: Es sei weder bekannt, wie viel Alkohol der Kläger konsumiert hat, noch ob er zulässige Höchstgrenzen überschritten hat. Auch habe das Unternehmen den Alkoholkonsum eines anderen Mitarbeiters weit milder geahndet. Zu berücksichtigen sei zudem, dass es sich um den Monat Juli gehandelt habe – in dem in der Region offenbar viel gefeiert wird.

Das Unternehmen müsse eine Entschädigung von gut 47.000 Euro zahlen oder den Elektriker wieder einstellen und einen Großteil des entfallenen Lohns seit der Kündigung nachzahlen.

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