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Recht

Auch Dachdecker sollen Mindestbeitrag zahlen

Einen Mindestbeitrag fordert nun auch die Soka-Dach von allen Solounternehmern im Dachdeckerhandwerk. 55 Euro monatlich, ab Juli 2015.

Nicht nur zahlen. Auch die Dachdecker werden zur Kasse gebeten: 55 Euro monatlich sollen Betriebe zahlen, die keine gewerblichen Arbeitnehmer haben. Ob diese Solounternehmer ausbilden, spielt dabei keine Rolle.

So sieht es eine Änderung im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren der Soka-Dach vor. Der Tarifvertrag betrifft zunächst zwar nur alle Innungsbetriebe. Doch die Tarifparteien haben bereits Mitte Dezember 2014 eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) beim Bundesarbeitsministerium beantragt.

Noch liegt diese AVE nicht vor. Doch der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) scheint zuversichtlich. In der aktuellen Verbandsmitteilung zvdh-kompakt (26/2015) heißt es: „Nach Erteilung der Allgemeinverbindlichkeit durch das Bundesarbeitsministerium wird ab Juli 2015 ein Mindestbeitrag für Soloselbstständige im Dachdeckerhandwerk in die SOKA DACH eingeführt.“

Im Kampf gegen Niedrigpreise und Scheinselbstständigkeit

Und wie begründet der ZVDH den Mindestbeitrag? Vier Argumente finden sich in der Verbandsmitteilung:

  1. Die neue Regelung bekräftige den „Solidaritätsgedanken“ hinter der Ausbildungsfinanzierung.

  2. Der Beitrag reduziere die „Wettbewerbsverzerrung durch Soloselbstständige, die weder Mindestlöhne zahlen, noch Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen“.

  3. Der Beitrag sei „Baustein einer Strategie gegen die Scheinselbstständigkeit im Baugewerbe“. Entscheidend sei hierfür „weniger die Summe der Beitragseinnahmen, sondern in erster Linie die Pflicht zur Abgabe von monatlichen Meldungen, die nun auch für Soloselbstständige besteht“.

Warum 55 Euro? Der monatliche Beitrag entspreche dem durchschnittlichen Stundenlohn im Dachdeckerhandwerk.

Wer ist betroffen?

Bundesweit gibt es rund 15.500 Dachdeckerbetriebe. Zwischen 18 und 19 % sind Solounternehmer, also rund 2.900 Betriebe.

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