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Strategie

Bafa-Programm: Unternehmensberatung fast geschenkt

Die „Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows“ fördert Beratungen in KMU. Bei angeschlagenen Betrieben sind 90 Prozent Zuschuss drin.

Zum 1. Januar hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die „Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows“ um zwei Jahre verlängert. Die Richtlinie sieht einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung für Betriebe vor, die der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Alter und Sitz des Unternehmens oder nach seiner wirtschaftlichen Situation. Er kann zwischen 50 und 90 Prozent der maximal förderfähigen Beratungskosten betragen. 

Für Bestandsunternehmen liegen die maximal förderfähigen Beratungskosten bei 3.000 Euro. Darauf gibt es einen Zuschuss von 50 Prozent für Betriebe aus den westdeutschen Bundesländern sowie aus Berlin und der Region Leipzig. Für Unternehmen aus der Region Lüneburg sind 60 Prozent förderfähig, bei Unternehmen aus dem Osten sind es 80 Prozent.

Sind Unternehmen jünger als zwei Jahre, liegen die maximal förderfähigen Beratungskosten bei 4.000 Euro. Wie bei den Bestandsunternehmen liegt der Zuschuss regionsabhängig zwischen 50 und 80 Prozent.

Für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sieht die Richtlinie standortunabhängig einen Zuschuss von 90 Prozent auf die maximalen Beratungskosten von 3.000 Euro vor.

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