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Politik und Gesellschaft

Vorerst keine Mantelverordnung

Aus bundeseinheitlichen Regeln für den Umgang mit mineralischen Bau- und Abbruchabfällen wird so schnell nichts. Das Baugewerbe ist erleichtert.

Eigentlich sollte die Mantelverordnung noch vor der Bundestagswahl im Schnellverfahren verabschiedet werden – so war zumindest der Plan der noch amtierenden Bundesregierung. Damit sollten bundeseinheitliche Regelungen für den Umgang mit mineralischen Bau- und Abbruchabfallen entstehen. Doch daraus wird so schnell nichts: Der Bundesrat hat die Mantelverordnung im September nicht verabschiedet.

In der Bauwirtschaft stößt das auf große Zustimmung, wie einer gemeinsamen Erklärung des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB) zu entnehmen ist. Darin stellen Hans-Hartwig Loewenstein (ZDB) und Peter Hübner (HDB) klar, was eine übereilte Verabschiedung der Verordnung für die Branche langfristig bedeutet hätte: einen Entsorgungsnotstand bei mineralischen Bau- und Abbruchabfällen. Sie begrüßen daher ausdrücklich, dass die Länderkammer die Entscheidung vertagt hat.

Die beiden Verbände warnten bis zuletzt vor der Verabschiedung der Mantelverordnung in der Kabinettsfassung. Stattdessen hatten sie zusammen mit dem Deutschen Abbruchverband und der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe noch Änderungen gefordert. Nach Angaben der Verbände fallen bislang jährlich zirka 200 Millionen Tonnen an mineralischen Bau- und Abbruchabfällen an. Davon würden etwa 90 Prozent durch Recycling und Verwertung im Kreislauf gehalten. Doch mit der Verordnung hätte sich die Quantität der zu deponierenden Abfallmenge noch erhöht, so die Befürchtung der Verbände.

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