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Schlichterspruch angenommen

Bauhauptgewerbe: Die Löhne steigen zum 1. Januar 2021

Zuschläge für Wegezeiten, Lohnerhöhungen und Corona-Prämie – was Baubetriebe ihren Mitarbeitern nach Annahme des Schlichterspruchs zahlen müssen.

Nach dem Schlichterspruch im Bauhauptgewerbe haben die Tarifpartner dem Ergebnis im Herbst zugestimmt. Das teilten der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) sowie die Industriegewerkschaft Bau (IG Bau) mit.

Für Beschäftigte bedeutet das Folgendes:

  • Sie erhalten 2020 eine Corona-Prämie in Höhe von 500 Euro als Einmalzahlung, die steuer- und abgabenfrei ist. Azubis bekommen wegen der Pandemie eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro.
  • Zur pauschalen Entschädigung von Wegezeiten und –strecken bekommen die Arbeitnehmer vom 1. Oktober 2020 an einen Zuschlag von 0,5 Prozent.
  • Zum 1. Januar 2021 steigen die Entgelte. Im „Tarifgebiet West“ legen sie um 2,1 Prozent zu, im „Tarifgebiet Ost“ beträgt das Plus 2,2 Prozent.
  • Zudem steigen die monatlichen Ausbildungsvergütungen. Im ersten Lehrjahr beträgt das Plus 40 Euro, im zweiten Lehrjahr erhalten Azubis 30 Euro mehr als bislang und im dritten Ausbildungsjahr legt die Vergütung um 20 Euro zu.

Laut ZDB und HDB haben sich die Tarifpartner zudem auf „Gipfelgespräche“ unter Moderation des Schlichters Rainer Schlegel verständigt, bei denen Änderungen im Bundesrahmentarifvertrag verhandelt werden sollen. Dabei soll es unter anderem um die neu eingeführte pauschale Wegezeitenvergütung sowie um eine zukunftsfähige Regelung der Mindestlöhne gehen.

Die Laufzeit des Tarifabschlusses beträgt den Arbeitgeberverbänden zufolge 14 Monate ab dem 1. Mai 2020. Somit endet sie am 30. Juni 2021.

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