Nachdem sich die Tarifpartner bereits vor Weihnachten auf die Anhebung der Mindestlöhne geeinigt haben, haben nun auch die Gremien vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) zugestimmt.
Den Tarifpartnern zufolge sollen ab dem 1. Januar 2021 folgende Lohnuntergrenzen im Bauhauptgewerbe gelten:
Wie die ZDB, HDB und IG Bau weiter mitteilen, haben sie sich bei der Tarifrunde auf eine Laufzeit von zwölf Monaten geeinigt. Außerdem wollen sie die Allgemeinverbindlichkeit nun umgehend beim Bundesarbeitsministerium beantragen.
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