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Arbeiter sind auf einer Großbaustelle im Einsatz

Schlichterspruch angenommen

Bauhauptgewerbe: Die Mindestlöhne steigen 2020

Die Tarifpartner im Bauhauptgewerbe haben dem Schlichterspruch zugestimmt. Zum 1. April 2020 steigen deshalb die Mindestlöhne.

Die Tarifvertragsparteien im Bauhauptgewerbe haben dem Schiedsspruch im Streit um die neuen Mindestlöhne zugestimmt: Nach der Industriegewerkschaft Bau (IG Bau) gaben jetzt auch die Gremien vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) sowie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) mehrheitlich grünes Licht.

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Damit stehen die neuen Lohnuntergrenzen fest, die vom 1. April 2020 an gelten sollen:

  • Der Mindestlohn 1, den Arbeitgeber für Hilfsarbeiten bundesweit zahlen müssen, steigt dann auf 12,55 Euro. Das entspricht einem Plus von 2,9 Prozent.
  • Der Mindestlohn 2 wird Anfang April ebenfalls angehoben. Für Facharbeiter in Westdeutschland gilt dann eine Lohnuntergrenze von 15,40 Euro, in Berlin liegt sie bei 15,25 Euro. Das sind jeweils 1,3 Prozent mehr als bislang.

Der ZDB sowie der HDB weisen in einer gemeinsamen Presseerklärung darauf hin, dass die Struktur der Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe durch den Schlichterspruch nur bis zum 31. Dezember 2020 fortgeschrieben wird. Möglicherweise werde die Diskussion um die „richtige“ Bau-Mindestlohnstruktur somit bereits in der zweiten Jahreshälfte fortgesetzt. Hintergrund: Der Mindestlohn 2 war der große Streitpunkt in den Mindestlohnverhandlungen und der Schlichtung.

Die Arbeitgeberverbände teilen zudem mit, dass beim Bundesarbeitsministerium umgehend die Allgemeinverbindlichkeit für die vereinbarten Mindestlöhne beantragt werden soll. Gibt das Ministerium grünes Licht, gelten sie für alle im Bauhauptgewerbe tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

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