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BGH zum VW-Dieselskandal: Abgasmanipulation ist Mangel

Der Bundesgerichtshof hat erstmals Position im VW-Dieselskandal bezogen. Seine Rechtsauffassung stärkt die Position geschädigter VW-Kunden.

Ein höchstrichterliches Urteil ist im VW-Abgasskandal zwar weiterhin nicht gefallen, nun bezieht der Bundesgerichtshof (BGH) aber immerhin Stellung – und stärkt die Rechtsauffassung vieler untergeordneter Gerichte.

Die aktuelle Einschätzung des BGH betrifft Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die die Stickoxidwerte des Motors im realen Fahrbetrieb gegenüber dem Prüfstand verschlechtert. Der BGH vertritt dazu folgende vorläufige Rechtsauffassung:

  • Ist ein Fahrzeug bei der Übergabe an den Käufer mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet, dürfe man davon ausgehen, dass es sich um einen Sachmangel handelt.

Die Einschätzung wird mit dem Argument begründet, dass das Fahrzeug aufgrund der Abschalteinrichtung Gefahr laufe, die Zulassung für den Straßenverkehr zu verlieren.

Hintergrund: Der Käufer eines VW forderte als Ersatz für seinen abgasmanipulierten Neuwagen ein baugleiches Fahrzeug, das die vorgeschriebenen Abgaswerte ab Kauf erfüllt. Das Oberlandesgericht Bamberg wies die Klage zurück. Begründung: Es handle sich um eine „unmögliche Leistung“. Der Käufer ging dagegen vor dem Bundesgerichtshof in Berufung. Der BGH konnte allerdings kein Urteil fällen, da sich Kläger und Beklagte inzwischen per Vergleich einigten.

BGH-Urteile zum Abgasskandal sind in nächster Zeit nicht zu erwarten. Gemäß Informationen der Wirtschaftswoche handelt es sich bei der nun zurückgezogenen Klage um das letzte noch beim BGH anhängige Verfahren. Alle bisherigen wurden ohne Entscheidung niedergelegt.

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