Ende Februar wäre die Energieeinsparverordnung ausgelaufen, doch jetzt hat der Bund die Regeln bis zum 15. April verlängert. Laut Beschluss von Bundesregierung und Bundesrat sind Betriebe damit weiter zu Energieeinsparmaßnahmen verpflichtet.
Folgende Vorgaben gelten damit für weitere anderthalb Monate:
Hintergrund: Die Energieeinsparverordnung war ursprünglich zum 1. September 2022 in Kraft getreten und sollte bis zum 28. Februar 2023 gelten. Durch die Verlängerung der Maßnahmen will die Bundesregierung nach eigenen Angaben die Energieversorgung sichern und eine Notsituation vermeiden. Denn die früheren russischen Energielieferungen könnten noch nicht vollständig durch andere Lieferquellen und erneuerbare Energien ersetzt werden.
Ausführliche Infos zu den Vorgaben der Energieeinsparverordnung finden Sie im Beitrag Gilt ab sofort: Neue Pflichten zum Energiesparen.
Tipp: Sie interessieren sich für politische Entscheidungen, die das Handwerk betreffen? Mit dem Newsletter von handwerk.com bleiben Sie auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!
Auch interessant: