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Politik und Gesellschaft

Reicht die gesetzliche Verjährungsfrist bei Baumängeln aus?

Manche Baumängel treten erst auf, wenn die gesetzliche Verjährungsfrist abgelaufen ist. Muss sie deshalb verlängert werden? Eine Studie liefert nun eine eindeutige Antwort.

Die derzeitige gesetzliche Verjährungsfrist von fünf Jahren ist angemessen. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Baurecht aus Hannover in einer Studie, die das Bundesjustizministerium in Auftrag gegeben hatte. Eine Verlängerung sei nicht nötig.

Im Rahmen der Studie befragten die Forscher unter anderem Handwerker, Bauherren und öffentliche Auftraggeber nach ihren Erfahrungen. Untersucht wurde zudem der Beseitigungsaufwand für Mängel und Schäden, die erst nach Ablauf der fünfjährigen Frist aufgetreten sind.

Den Ergebnissen der Befragungen zufolge müssen dafür weniger als 1 Prozent der Herstellungskosten aufgewendet werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums. Daraus könne geschlossen werden, dass schwerwiegende Mängel nach Ablauf der Frist für Mängelansprüche „regelmäßig nicht zu verzeichnen“ seien. Zudem habe die Analyse ergeben, dass etwa 90 Prozent aller Schadensfälle während der ersten fünf Jahre nach Baufertigstellung auftreten.

Aufgrund der Studienergebnisse erachtet das Bundesjustizministerium die jetzige Regelung als angemessen. Den vollständigen Bericht finden Sie auf der Seite des Bundesjustizministeriums. (red)

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