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Politik und Gesellschaft

Lösung für Polystyrolabfälle rückt näher

Noch gelten die Übergangsregelungen für die Entsorgung von HBCD-haltigem Polystyrol. Jetzt hat das Bundeskabinett die Weichen für eine dauerhafte Lösung gestellt – schon im Sommer könnte es soweit sein.

Das Bundeskabinett hat heute eine Verordnung für die Entsorgung POP-haltiger Abfälle verabschiedet. Damit soll vor allem die Entsorgung von Dämmplatten mit dem Flammschutzmittel HBCD dauerhaft geregelt werden.

HBCD ist ein schwer abbaubarer organischer Schadstoff (POP), der im Jahr 2016 als gefährlicher Abfall eingestuft wurde. Infolgedessen kam es zu Engpässen bei der Entsorgung von Dämmplatten. Im Dezember 2016 wurde die Regelung deshalb für ein Jahr ausgesetzt. Währenddessen wollten Bund und Länder gemeinsam eine dauerhafte Lösung des Problems schaffen. Die sieht nun vor, dass

  • POP-haltige Abfälle künftig nur dann als „gefährlicher Abfall“ eingestuft werden, wenn dies auch nach EU-Regeln so sein muss.
  • POP-haltige Stoffe unabhängig von ihrer Einstufung künftig getrennt gesammelt müssen. Trotzdem dürfen sie wie bisher in entsprechenden Entsorgungsanlagen vermischt werden.
  • die Abfallbehörden der Länder den Entsorgungsweg der POP-haltigen Abfälle anhand der Nachweis- und Registerpflichten überwachen können.

Die Verordnung ist zustimmungspflichtig. Das heißt: Sie muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Nach Einschätzung von Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) dürfte das kein Problem sein. Sie geht davon aus, dass die Verordnung noch im Sommer in Kraft treten kann.

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