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Politik und Gesellschaft

Bußgeld für Teppichmesser? Irre Verbotszone in Sachsen

Mit gefährlichem Werkzeug dürfen Sie Leipzigs neue Waffenverbotszone gar nicht erst betreten. Ausnahmen für Handwerker gibt es – natürlich mit Auflagen.

Auf einen Blick:

  • Kein Hammer, kein Teppichmesser: In Leipzigs neuer Waffenverbotszone ist das Mitführen von „gefährlichen Gegenständen“ auf 260.000 Quadratmetern verboten.
  • Ausnahmen für Handwerker gibt es zwar, aber die einzuhalten, ist mit Aufwand verbunden.

Leipzig Neustadt, ein Stadtteil nahe dem Zentrum: Hier hat das Sächsische Staatsministerium des Innern eine ganz besondere Zone eingerichtet. 260.000 Quadratmeter ist sie groß, umfasst ein größeres Gebiet entlang der belebten Eisenbahnstraße. Dort gibt es Kneipen, Bäcker, Friseurbetriebe, Elektroinstallateur und Trockenbauer. Aber eines soll es hier seit dem 5. November nicht mehr geben: „Gefährliche Gegenstände“.

Gefährliche Gegenstände: Bei Verstoß droht Bußgeld

Zur Verbesserung der Sicherheit hat Leipzig eine Waffenverbotszone eingerichtet. Gelbe Warnschilder weisen jeden vor Betreten dieser Zone auf die besonderen Sicherheitsbestimmungen hin. Wer das Verbot ignoriert und die Zone doch mit einem gefährlichen Gegenstand betritt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Waffen sind auch verboten. Hier drohen bis zu 10.000 Euro bei einem Verstoß.

Betroffen sind von der Zone nicht nur Privatpersonen. Auch Handwerker müssen sich den neuen Bestimmungen anpassen. Denn zu den gefährlichen Gegenständen zählen auch alltägliche Werkzeuge wie Teppichmesser oder Hammer, informiert die Handwerkskammer Leipzig. Um eine Ordnungswidrigkeit zu begehen genügt es bereits, solch einen Gegenstand fahrlässig mit sich zu führen. Heißt: Wenn Sie in der Waffenverbotszone mit einem Teppichmesser am Gürtel Ihr Nutzfahrzeug verlassen, um sich beim Bäcker einen Kaffee zu holen, kann es teuer für Sie werden.

Unter Verschluss erlaubt: die Ausnahmen für Handwerker

Damit Handwerker überhaupt noch in der Waffenverbotszone arbeiten können, gibt es bestimmte Ausnahmen für das Handwerk. So dürften Sie gefährliche Gegenstände mit sich führen, um zum Beispiel einen Kundenauftrag in der Verbotszone zu erledigen. Ganz einfach ist das allerdings nicht. Denn Ihre gefährlichen Gegenstände (Ihr Werkzeug) müssen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden, die einen unmittelbaren Zugriff verhindern. Eine nur geschlossene Werkzeugkiste reicht also nicht aus. Selbst Friseuren rät die Handwerkskammer Leipzig, dieses Verschlussgebot zu beachten, wenn sie ihre teuren Scheren nach Feierabend mit nach Hause nehmen wollen.

Noch strenger sind die Zonenregeln für Messer. Die dürfen nur mitgeführt werden, wenn sie für „die unmittelbare Erledigung eines konkreten Auftrags […] üblicherweise benutzt werden“, heißt es in der Verordnung. Um kein Bußgeld zu riskieren sollten sich Handwerker wohl besser davor hüten, ein Teppichmesser nur auf Verdacht zu einem Auftrag mitzunehmen.

Übrigens: Ganz allein ist Leipzig mit seinem Verbot gefährlicher Gegenstände in Deutschland nicht. Beispielsweise ist in Bremen eine ähnliche Verordnung in Kraft. Die gilt allerdings nur zwischen 22 und 6 Uhr – in einer Zeit also, in der Gewerbetreibende höchstens in Notfällen Aufträge mit gefährlichem Werkzeug zu erledigen haben.

Was denken Sie über die Waffenverbotszone? Sinnvoll, in Teilen vernünftig oder völlig übertrieben? Kommentieren Sie unter dem Artikel.

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