Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Privatvergnügen

Chefs müssen im Urlaub kein Internet spendieren

31.000 Euro hat ein Arbeitnehmer im Urlaub auf dem Firmen-Laptop versurft. Doch diesen Urlaubsspaß müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern nicht bezahlen.

Der Arbeitgeber wird nicht schlecht gestaunt haben, als ihm die Rechnung des kroatischen Telefonunternehmens auf den Schreibtisch flatterte. Rechnungsbetrag: 48 000 Euro. Woher kamen diese enormen Kosten? Ein mittlerweile ausgeschiedener Mitarbeiter hatte seinen Dienstlaptop im Urlaub mit einer UMTS-Karte ausgiebig privat genutzt, berichtet das Internetportal der Schwäbischen Zeitung. Zwar war die private Nutzung des Laptops im Grunde nicht verboten, jedoch galt die Firmen-Flatrate nicht für Kroatien.

Dem Arbeitgeber sei es zunächst gelungen, die Kosten auf 31 000 Euro zu senken, schreibt das Portal. Diese Summe klagte er dann vor dem Arbeitsgericht Frankfurt ein und bekam recht. Dabei spiele es keine Rolle, dass dem Mitarbeiter die private Computer-Nutzung nicht verboten war. Die Begründung der Richter: Der Urlauber hätte sich vor der Abreise über mögliche Zusatzkosten informieren müssen. Er habe zudem nicht nachweisen können, dass die Internet-Nutzung im Urlaub einen wie auch immer gearteten dienstlichen Bezug besessen habe. Dabei spiele es keine Rolle, dass dem Mitarbeiter die private Computer-Nutzung nicht verboten war.

Arbeitsgericht Frankfurt: Urteil vom 18.Juni .2009, Az. 1 Ca 1139/09

(bw)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Mal raus und im Urlaub etwas anderes sehen: Das hilft bei der Erholung – in der Regel reichen dann zwei Wochen.

Auszeit richtig planen

Erholung im Urlaub: 7 Tipps für Chefs im Handwerk

Ihre Mitarbeitenden sind aus dem Urlaub zurück und jetzt sind Sie dran? 7 Tipps wie Sie relaxt wegfahren und gut erholt zurückkommen.

    • Work-Life-Balance
Vier Wochen Erholungsurlaub stehen auch Minijobbern mindestens zu.

Personal

So berechnen Sie den Urlaub für Ihre Minijobber

Auch Minijobbern stehen bezahlte Urlaubstage zu. Doch wie viele es pro Monat sind, hängt vom individuellen Vertrag und den Urlaubsregeln im Betrieb ab.

    • Personal
Große Unzufriedenheit: Nur 14 Prozent der Beschäftigten fühlen sich ihrem Arbeitgeber emotional eng verbunden.

Mitarbeiterbindung

Schlechter Chef wird zum Betriebsrisiko

Die Zahl der Arbeitnehmer, die sich nicht an ihren Arbeitgeber gebunden fühlt, erreicht ein Rekordniveau. Und das liegt nicht am Geld, ermittelte eine aktuelle Studie.

    • Personal, Personalbeschaffung, Politik und Gesellschaft
Neue Erstbescheinigung? Da kann es für Arbeitgeber lohnen, bei Krankschreibungen genau hinzusehen.

Lohnfortzahlung

Kettenkrankschreibung: Wie lange müssen Arbeitgeber zahlen?

Eine Mitarbeiterin verlangt länger als sechs Wochen Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber. Aus diesem Grund kommt sie mit dieser Forderung nicht durch.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht