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Corona

Coronavirus: Finanzielle Hilfe für Betriebe

Zuschüsse, Kurzarbeitergeld, Beitragsstundungen, Bürgschaften und zinsgünstige Kredite sollen Handwerksbetrieben helfen, die durch den Coronavirus wirtschaftlich unter Druck geraten.

Auf einen Blick:

  • Zuschüsse vom Bund
  • Zuschüsse der Bundesländer
  • Kurzarbeitergeld
  • Stundung von Sozailversicherungsbeiträgen
  • Bürgschaften
  • Zinsgünstige Kredite

Als Folge des Coronavirus (SARS-CoV-2) kann es in Handwerksbetrieben zu Lieferengpässen, Personalengpässen und Problemen bei der Erledigung von Aufträgen kommen. Hilfe bieten dabei die Förderbanken des Bundes und der Länder, Bürgschaftsbanken und die Arbeitsagentur.

Zuschüsse vom Bund

Solo-Selbstständigen und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten sollen schnell und unbürokratisch finanzielle Hilfe erhalten, wenn sie von der Corona-Pandemie betroffen sind. Bis zu 9.000 Euro gibt es für Betriebe bis 5 Mitarbeiter, bis zu 15.000 Euro für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern.

Update 30. März: Ab sofort stehen die Gelder für die Corona-Soforthilfe des Bundes bereit. Alle Infos zu den Bundeszuschüssen, Antragsverfahren und eine Liste der Antragsstellen finden Sie hier.

Corona-Soforthilfe der Bundesländer

Fast alle Bundesländer bieten inzwischen eigene Corona-Zuschüsse für Soloselbstständige und kleine Betriebe oder wollen zeitnah damit beginnen. Die Zuschüsse für Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern reichen von 2.500 Euro in Hamburg bis zu 10.000 Euro in Hessen. Für Betriebe mit mehr Mitarbeitern stehen auch höhere Beträge zur Verfügung.

Update 27. März – Hier finden Sie alle Infos und Links zu den Antragsformularen der Bundesländer:

Kurzarbeitergeld bei Coronavirus möglich

Müssen Handwerksbetriebe als Folge des Coronavirus Kurzarbeit anordnen, können sie für die Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragen. Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit, dass die üblichen Arbeitszeiten vorrübergehend wesentlich verringert sind. Das könne zum Beispiel der Fall sein, wenn infolge des Coronavirus Lieferungen ausbleiben oder wenn der Betrieb aufgrund staatlicher Schutzmaßnahmen vorübergehend geschlossen wird. Ob ein Betrieb die Voraussetzungen für die Zahlung erfüllt, prüft die jeweils zuständige Agentur für Arbeit.

Update 25. März - Hier finden Sie alle Infos, Formulare und Muster für den Antrag auf Kurzarbeitergeld:

Stundung der Sozialversicherungsbeiträge

Auch bei den Sozialversicherungsbeiträge gibt es Hilfe: Die gesetzlichen Krankenkassen kündigen erleichterte Möglichkeiten zur Stundung der Beiträge an.

Update 26. März – Hier lesen Sie alle Infos zur Stundung für Sozialversicherungsbeiträge:

Bürgschaften zur Besicherung von Krediten

Zudem können sich die von den Auswirkungen des Coronavirus beeinträchtigte Betriebe kurzfristige Kredite von der Bürgschaftsbank ihres jeweiligen Bundeslandes mit einer Bürgschaft besichern lassen. Eine kostenlose Anfrage für solche Finanzierungsvorhaben können Betroffene mit wenig Aufwand auf dem gemeinsamen Finanzierungsportal der Deutschen Bürgschaftsbanken stellen, berichtet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

Zinsgünstige Betriebsmittelkredite

Zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf für Betriebsmittel können betroffene Betriebe die bekannten KfW-Unternehmerkredite und ERP-Gründerkredite bei der KfW beantragen. Darauf weist das Bundeswirtschaftsministerium hin. Auch die Landesförderinstitute bieten zinsgünstige Betriebsmittelfinanzierungen an.

Liquidität schonen – das können Sie selbst tun!

In der 11. Folge unseres Podcasts hörWerk geht es um das Thema Liquidität – und wie Handwerksbetriebe unnötig Geld verbrennen. Natürlich mit jeder Menge Expertentipps, wie Sie daran etwas ändern können. Zum Podcast geht es hier:

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