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Personalbeschaffung

1.500 Euro Abwerbeprämie! Unverschämt oder unvermeidbar?

Ein hessischer Handwerksmeister umgarnt die Mitarbeiter von Kollegen ganz offen mit speziellen Geldleistungen. Ist das unfair oder völlig in Ordnung?

Auf einen Blick:

  • Stellensuche via Facebook: Dachdeckermeister Miguel Anes stellt wechselwilligen Mitarbeitern 1.500 Euro in Aussicht.
  • Klare Kritik: Ein Kollege bezeichnet die Offerte als „unverschämtes Angebot“.

„Wir möchten Dich abwerben.“ Und: „Sichere Dir jetzt Deine Abwerbeprämie von 1.500 Euro.“ Dachdeckermeister Miguel Anes geht via Facebook offensiv auf Mitarbeitersuche. Ist das fair gegenüber den Kollegen? Wir haben beim Chef von Anes-Bedachungen in Niestetal-Kassel nachgefragt.

„Ein anderer Betrieb bietet sogar 2.000 Euro!“

Anes ist sich seiner Sache sicher. So ein Anzeigentext sei schließlich nicht verboten, jeder Betrieb könne mit Abwerbeprämien arbeiten: „Ein Kollege hier im Umkreis bietet sogar 2.000 Euro.“

Die aktuelle Situation lasse ihm keine Wahl, sagt Anes: „Die Aufträge sind da, ich will meine Kunden nicht verärgern, also muss ich zusehen, dass ich Leute ranbekomme.“

„In meinen Augen ein unverschämtes Angebot“

Anes hat sein Stellenangebot in der Facebook-Gruppe „Ich biete einen Job an“ gepostet. Christian Petrowski ist ebenfalls Mitglied der Gruppe, allerdings sieht der Dachdeckermeister aus Gießen die Abwerbeprämie kritisch: „Müssen wir jetzt alle Angst haben, morgens mit zwei Mitarbeitern weniger auf dem Hof zu stehen?“

Die Betriebsinhaber in den jeweiligen Regionen würden sich untereinander gut kennen, sagt Petrowski: „Nein, es ist nicht fair, wenn einer aggressiv mit Geldscheinen wedelt. Dann zielt er nämlich exakt auf labile Mitarbeiter, die für so etwas empfänglich sind.“

Petrowski bezeichnet Anes‘ Offerte als „unverschämtes Angebot“.

Beim Lohn „nach oben fast keine Grenzen“

Miguel Anes lockt potenzielle Mitarbeiter nicht nur mit der Abwerbeprämie. In seinem Stellenangebot garantiert er für

  • übertarifliche Lohnleistungen bei entsprechender Leistung
  • eine Fahrkosten-Erstattung bis zur Betriebsstätte
  • einen Mindeststundenlohn von 18 Euro brutto

Und beim Lohn gebe es „nach oben fast keine Grenzen“, heißt es in dem Stellenangebot. „Wer richtig Erfahrung und etwas auf dem Kasten hat, kann bei uns auch 22 Euro verdienen“, sagt Anes auf Nachfrage. Er könne niemanden zu seinem Glück zwingen, aber: „Ich kann den Arbeitsplatz eines zukünftigen Mitarbeiters etwas attraktiver gestalten.“

"Ganz normal mit den Vorzügen des Betriebes punkten"

Man könne ganz normal eine Stelle ausschreiben und mit den Vorzügen des eigenen Betriebes punkten, hält Petrowski entgegen: „Wenn sich dann einer angesprochen fühlt, ist ja alles gut. Aber direkt Geld für den Wechsel anbieten? Das kann’s nicht sein.“

Wie bewerten Sie die Abwerbeprämie? Ist sie in Ihrer Branche bereits Usus? Kommentieren Sie hier oder schreiben Sie uns via E-Mail.

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