Kleine Entlastung im Dezember: Der Staat übernimmt für kleinere Unternehmer im Dezember die Abschlagszahlung.
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Energiekosten

Dezember-Soforthilfe: So bekommen Handwerker ihr Geld

Für kleine Handwerksbetriebe übernimmt im Dezember der Staat die Abschläge für Gas und Wärme. Wer bekommt wie viel – und was gilt für gemietete Betriebsräume? Hier die Antworten.

Auf einen Blick:

  • Für Betriebe, die weniger als 1.500 Megawattstunden (1,5 Mio. kWh) Gas verbrauchen, übernimmt der Staat im Dezember die Abschlagszahlung.
  • Für Wärmekosten erhalten Betriebe als Entlastung einen pauschalen Betrag.
  • Einige Besonderheiten gelten für Betriebe, die Gas über ihren Vermieter beziehen.
  • Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat den Weg für ein milliardenschweres Soforthilfeprogramm frei gemacht: Die „Dezember-Soforthilfe“ gilt auch für kleine Betriebe mit einem Gasverbrauch von weniger als 1.500 Megawattstunden (1,5 Mio. kWh) im Jahr.

    Für diese Betriebe und für Privatkunden übernimmt der Staat im Dezember einmalig die Abschlagszahlung.

    #1: So werden kleine Betriebe entlastet, die Gas nutzen

    Sogenannte Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas stellt der Staat im Dezember von der Abschlagszahlung frei.

    Keine Sorgen müssen sich Betriebe machen, die versehentlich dennoch ihren Dezemberabschlag selbst bezahlen. In solchen Fällen sollen die Lieferanten die Zahlung in der nächsten Rechnung verrechnen, teilt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit.

    Der Bund hat auch festgelegt, wie hoch der Entlastungsbetrag ist, mit dem Gaskunden im Dezember rechnen können. Die Höhe des Entlastungsbetrags ergibt sich für jeden Betrieb aus Verbrauchsmenge und Preis:

  • Menge: Kalkuliert wird für den Abschlag mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant im September prognostiziert hatte.
  • Preis: Als Preis für diese Menge wird der für Dezember 2022 vereinbarte Gaspreis zugrunde gelegt.
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    #2: Was für Betriebe gilt, die Wärme beziehen

    Auch im Bereich Wärme gibt es eine Entlastung, allerdings ist sie anders als beim Gas geregelt. Hier erhalten kleine Unternehmen und Privatkunden laut BMWK einmalig einen pauschalen Betrag. Dieser bemisst sich an der Höhe des im September gezahlten Abschlags – zuzüglich eines Anpassungsfaktors in Höhe von 20 Prozent. Dem Ministerium zufolge sollen dadurch die zwischenzeitlichen Preissteigerungen abgebildet werden.

    #3: Was für Handwerksbetriebe gilt, die Geschäftsräume mieten

    Der Bundesrat hat auch einige Besonderheiten zur Dezember-Soforthilfe beschlossen, die für Mietverhältnisse gelten.

    Laut Bundeswirtschaftsministerium gelten diese Regeln auch für Handwerker, die Geschäftsräume, ein Büro oder eine Werkstatt gemietet haben, weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden verbrauchen und das Gas über ihre Vermieter beziehen. Für sie gelten diese Besonderheiten:

  • Wurde die monatlichen Vorauszahlungen noch nicht an die gestiegenen Energiekosten angepasst? Die höheren Preise kommen auf Handwerker dann erst im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 zu, die im Jahr 2023 erstellt wird. In diesen Fällen sollen die Vermieter die einmalige Dezember-Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung an die Mieter weitergeben und bei Bedarf mit dann fälligen Nachzahlungen verrechnen.
  • Wurde die Betriebskostenvorauszahlung in den letzten neun Monaten vor Inkrafttreten des Gesetzes erhöht? In diesem Fall müssen Mieter für den Monat Dezember die Mehrkosten nicht bezahlen. Ein Beispiel: Hat der Vermieter die Vorauszahlung im Juli von 300 auf 500 erhöht, zahlt der Mieter im Dezember einmalig nur 300 Euro.
  • Hat das Gebäude eine Zentralheizung? Dann müssen Mieter im Dezember 2022 nur 75 Prozent der anfallenden Betriebskosten bezahlen, wenn der Mietvertrag in den letzten neun Monaten geschlossen wurde. Denn bei Neuverträgen geht das BMWK davon aus, dass die Höhe der Betriebskostenvorauszahlung dem aktuellen Preisniveau entspricht.
  • #4: Wann tritt das Gesetz für die Dezember-Entlastung in Kraft?

    Das Gesetz soll rasch in Kraft treten. Wie der Bundesrat mitteilt, wurde es bereits dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Die Erdgas-Wärme-Soforthilfen treten dann einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

    #5: Diese weiteren Hilfen plant der Bund

    Bereits Anfang November hat Wirtschaftsminister Robert Habeck angekündigt, dass auf die Soforthilfe im Dezember weitere Schritte folgen. Geplant ist sowohl die Einführung einer Gas- als auch einer Strompreisbremse. Beide Instrumente sollen auch kleinen und mittleren Unternehmen zu Gute kommen. Wie die Gas- und die Strompreisbremse konkret ausgestaltet werden, ist allerdings noch unklar.

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