Sie wollen eine fristlose Kündigung ausstellen? 10 Fälle, in denen Arbeitgeber erfolgreich waren.
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Recht

Die 10 besten Gründe für eine fristlose Kündigung

Fristlose Kündigungen sind schwierig, Arbeitsgerichte kassieren die oft wieder ein. Hier sind 10 Fälle, in denen Arbeitgeber damit erfolgreich waren.

Foto: Maksym Azovtsev - stock.adobe.com 1. Üble Nachrede: Eine Mitarbeiterin verbreite per Whatsapp das Gerücht, dass ein Kollege angeblich ein Vergewaltiger sei. Als der Geschäftsführer davon erfährt kündigt er der Frau fristlos. Zu Recht, sagt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.
Foto: Lisa F. Young - stock.adobe.com 2. Krankheit androhen: Ein freigestellter Mitarbeiter wird von seinem Arbeitgeber zum Gespräch einbestellt. Der Mann lehnt ab und sagt, er könne ja auch krank werden. Er kassiert daraufhin die fristlose Kündigung, die vom Landesgericht Rheinland-Pfalz bestätigt wird – obwohl der Mitarbeiter tatsächlich krank war.
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Foto: Dan Race - Fotolia.com 4. Personalgespräch heimlich aufzeichnen: Ein Mitarbeiter wird zum Personalgespräch einbestellt und schneidet das Gespräch heimlich mit. Als der Arbeitgeber davon Wind bekommt, kündigt er dem Mann fristlos. Den heimlichen Mitschnitt findet auch Landesarbeitsgericht Hessen nicht in Ordnung.
Foto: ©Luka - stock.adobe.com 5. Kollegen im Klo einsperren: Nach einem Streit sperrt ein Lagerist seinen Kollegen im Klo ein. Der Kollege befreit sich, indem er die Tür auftritt und der Lagerist erhält seine fristlose Kündigung. Dagegen klagt der Mann vor dem Arbeitsgericht Siegburg – ohne Erfolg.
Foto: Erwin Wodicka - wodicka@aon.at 6. Höchstarbeitsgrenze mit Zweitjob überschreiten: Ein Angestellter hat jahrelang zwei Jobs und überschreitet dadurch regelmäßig die wöchentliche Höchstarbeitszeit. Einer seiner Chefs findet das heraus und stellt eine fristlose Kündigung aus. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg bestätigt die Entlassung. 
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Foto: Manuel Tennert - stock.adobe.com 8. Fitnessstudio statt Prüfung: Ein Azubi muss zwei Nachprüfungen absolvieren. Für diese Termine legt eine Krankschreibung vor. Doch er wird im Fitnessstudio gesichtet, wo er intensives Training absolviert. Der Betrieb stellt daraufhin die fristlose Kündigung aus. Dagegen klagt der Azubi vor dem Arbeitsgericht Siegburg erfolglos.
Foto: Kannapat - stock.adobe.com 9. E-Mail mit sensiblen Firmendaten weiterleiten: Ein Mitarbeiter plant einen Jobwechsel zur Konkurrenz. Vorher schickt er Kundenlisten, Preislisten und Projektunterlagen seines Arbeitgebers an seine private E-Mail-Adresse. Sein Arbeitgeber revanchiert sich mit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung. Zu Recht, sagt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
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