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Änderung des Immissionsschutzgesetzes

Diesel-Fahrverbote: Bundestag nimmt etwas Druck raus

Der Bundestag hat die Reform des Immissionsschutzgesetzes beschlossen. Das senkt die Gefahr eines Dieselfahrverbotes für Handwerkerautos.

Wird der Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten, drohen bislang Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Doch durch eine Änderung des Immissionsschutzgesetzes sollen mögliche Fahrverbote bei Grenzwertüberschreitungen künftig eingeschränkt werden. Sie sollen demnächst nur in Gebieten in Betracht kommen, in denen der Wert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschritten wird. Das hat der Bundestag beschlossen.

Auch dort, wo es Fahrverbote gibt, gelten sie für Handwerkerautos mit einem Gewicht von 2,8 bis 7,5 Tonnen unter bestimmten Umständen nicht. Denn ausgenommen sind

  • Euro-6-Diesel und
  • ältere Dieselfahrzeuge, die mit einem vom Bund geförderten Stickstoff-Minderungssystem nachgerüstet wurden.

Beim Handwerk kommt die Gesetzesnovelle gut an: „Durch die Klarstellungen zur Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten und die festgesetzten Ausnahmeregelungen schafft die Gesetzesänderung Planungssicherheit, um Immissionsschutzmaßnahmen noch zielgerichteter umsetzen zu können“, sagte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).

„Nun haben Unternehmen Klarheit, dass alle Fahrzeuge mit Euro 6 oder einer vorschriftsmäßigen Nachrüstung auch in Fahrverbotszonen Zugang bekommen“, so Schwannecke. Seiner Einschätzung nach werde die Fuhrparkerneuerung durch diese Rechtssicherheit beschleunigt.

Der Bundesrat hat die Gesetzesänderung ebenfalls gebilligt. Sie tritt damit nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Beitrag vom 15. März 2019, aktualisiert am 15. März 2019

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