Für E-Lastenräder und Lastenanhänger mit elektrischer Unterstützung zahlt der Bund an Unternehmen und Gewerbetreibende eine Förderung. Bis zu 2.500 Euro können Betriebe für die Anschaffung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragen. Privatpersonen sind von der Förderung ausgeschlossen. Förderfähig sind die Fahrzeuge laut Bafa, wenn sie
Mit der Förderung will der Bund Unternehmen unterstützen, die Emission von Feinstaub und Stickoxid zu verringern und Lärm in den Städten und Gemeinden zu vermeiden.
Die Förderung kann bis zu 25 Prozent der Anschaffungssumme betragen, sie liegt jedoch maximal bei 2.500 Euro pro E-Lastenrad oder E-Lastenanhänger.
Wie funktioniert die Antragstellung? Unternehmer suchen sich ein Modell beim Händler aus, füllen das Antragsformular aus und reichen es gemeinsam mit weiteren Unterlagen ein. Erst nach Erteilung der Förderzusage sollte die Bestellung beim Händler erfolgen.
Einige Bundesländer, zum Beispiel Niedersachsen, ergänzen das Förderangebot des Bundes durch regionale Förderungen. Niedersachsen stellt in diesem Jahr ein Förderprogramm in Höhe von 700.000 Euro für Lastenräder bereit. Bis zu 800 Euro können Privatpersonen dort für die Anschaffung beantragen.
Auch in manchen Kommunen gibt es Fördermöglichkeiten für Handwerker – ein Beispiel ist hier die Stadt Braunschweig.
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