Keine umfangreichen Papierunterlagen mehr erforderlich: Bei der euBP nehmen die Prüfer Daten unter die Lupe, die Handwerksbetriebe elektronisch an die Rentenversicherung übermittelt haben.   
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euBP

Rentenversicherung: Elektronische Betriebsprüfung wird Pflicht

Arbeitgeber müssen die Daten für die Betriebsprüfung ab 2023 elektronisch an die Rentenversicherung übermitteln. Doch Betriebe können sich von der Pflicht befreien lassen – zumindest vorerst.

Auf einen Blick:

  • Betriebe benötigen für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) der Rentenversicherung demnächst ein Abrechnungsprogramm, das über ein euBP-Modul verfügt. Damit werden die Daten für die Betriebsprüfung elektronisch an die Rentenversicherung übermittelt.
  • Die Prüfer kontrollieren die Daten dann an ihrem eigenen Rechner. Sofern sie nichts zu beanstanden haben, kann die Prüfung im Betrieb eventuell komplett entfallen.
  • Bis Ende 2026 können sich Betriebe von der euBP-Pflicht befreien lassen. Dafür ist ein formloser Antrag erforderlich, der zwingend eine Info enthalten muss.
  • Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) bietet die Rentenversicherung (DRV) zwar schon länger an, doch ab dem 1. Januar 2023 wird sie zur Pflicht. Arbeitgeber müssen dann die notwendigen Daten elektronisch an die Rentenversicherung übermitteln – und zwar aus einem Entgeltabrechnungsprogramm heraus. Eine Übergabe der Daten auf einem Datenträger ist laut DRV nicht möglich.

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    Was für ein Entgeltabrechnungsprogramm benötigen Betriebe für die euBP?

    Für die Datenübermittelung benötigen Betriebe ein Abrechnungsprogramm, das ein euBP-Modul enthält. Die Bereitstellung der erforderlichen Daten erfolgt der DRV zufolge dann in einem „gesicherten und zertifizierten Online-Verfahren“.

    In der Regel hätten die Programme der Softwareanbieter eine Funktion zum Übermitteln der Daten vorgesehen. Tipp der Rentenversicherung: Betriebe können die Betriebsprüfer der Rentenversicherung ansprechen und mit ihnen die Möglichkeiten der euBP abstimmen.

    Wie läuft die elektronisch unterstützt Betriebsprüfung ab?

    Spätestens alle 4 Jahre prüft die Rentenversicherung Betriebe. Wenn es soweit ist, erhalten Handwerker eine Prüfankündigung. Sie müssen die erforderlichen Daten dann aus ihrem Abrechnungsprogramm heraus zusammenstellen und an die Rentenversicherung übermitteln. Sobald die Daten dort eingegangen sind, erhalten Betriebe eine elektronische Annahmequittung. Die Daten werden dann am Rechner der Prüfer ausgewertet. Sofern sie dabei nichts beanstanden, kann die Prüfung im Betrieb laut DRV unter Umständen entfallen.

    Was bringt Betrieben die euBP?

    Der Aufwand für Betriebsprüfung soll durch die euBP für alle Beteiligten verringert werden. Aus Sicht der Rentenversicherung hat das Verfahren mehrere Vorteile für Arbeitgeber:

  • Der Vorbereitungsaufwand für die Betriebsprüfung ist gering, da die Daten elektronisch übermittelt werden.
  • Umfangreiche Unterlagen in Papierform sind nicht mehr erforderlich.
  • Die Prüfdauer vor Ort wird verkürzt.
  • Meldekorrekturen müssen Arbeitgeber nach der Betriebsprüfung zwar selbst vornehmen. Die Rentenversicherung bereitet die Korrektur allerdings vor und stellt Betrieben die Grunddaten zur Verfügung.
  • Entfallen künftig die Prüfungen vor Ort?

    Trotz euBP sind Betriebsprüfungen im Betrieb auch künftig möglich. Allerdings können Handwerker Glück haben, dass keine Prüfer zu ihnen kommen. Laut DRV entfällt die Prüfung vor Ort, wenn die euBP mit den vom Betrieb gelieferten Daten abgeschlossen werden kann.

    Gibt es Ausnahmen von der euBP-Pflicht möglich?

    Betriebe können die Teilnahme an der euBP hinauszuzögern– maximal ist das bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Um sich von der Pflicht zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung vorerst zu befreien, müssen sich Handwerker laut DRV an den Rentenversicherungsträger wenden, der für die Betriebsprüfung zuständig ist. Dort können sie den Antrag formlos unter Angabe ihrer Betriebsnummer erfolgen.

    Wie viele Unternehmen nutzen aktuell schon die euBP?

    Branchenübergreifen liegen bisher bei rund 62 Prozent der Betriebsprüfungen elektronische Abrechnungsdaten vor, so die DRV. Wie viele Handwerksbetriebe das Verfahren schon freiwillig nutzen, sei nicht bekannt, da es keine branchenspezifische Statistik gibt.

    Weitere Infos zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung finden Sie hier auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

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