Eigenheimbesitzer können für energetische Sanierungsmaßnahmen eine Steuerermäßigung bekommen. Dafür müssen sie eine Bescheinigung beim Finanzamt vorlegen – ausgestellt vom Fachbetrieb, der die Sanierungsmaßnahme durchgeführt hat. In einem aktuellen BMF-Schreiben, weist das Bundesfinanzministerium (BMF) darauf hin, dass es dafür jetzt zwei neue Musterformulare gibt:
Laut dem BMF-Schreiben dürfen müssen die Bescheinigungen in Inhalt, Aufbau und Reihenfolge der Angaben dem Muster entsprechen. Nur bei folgenden Feldern sei eine individuelle Gestaltung erlaubt:
Die Muster aus dem aktuellen BMF-Schreiben gelten für energetische Maßnahmen, die seit Anfang 2021 begonnen wurden.
Das neue BMF-Schreiben löst die ältere Fassung vom 15. Oktober 2021 ab. Jedoch behalten Bescheinigungen, die nach diesem älteren Muster bis zum 26. Januar 2023 ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit.
Die Muster als Download finden Sie hier auf der Website des BMF.
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