Mit sechzig Jahren muss zur ärztlichen Untersuchung, wer weiterhin mit seinem Führerschein-Klasse 3 Fahrzeuge von über 3,5 bis 7,5 Tonnen fahren will. Diese Vorgabe der zweiten EU-Führerschein-Richtlinie will die europäische Kommission nun auch in Deutschland durchsetzen.
Bislang gilt in der Bundesrepublik eine Sonderregelung. Danach können kleinere Lkw und größere Wohnmobile weiterhin gefahren werden, wenn die Pkw-Fahrerlaubnis vor dem 1.1.1999 erworben wurde.
Eine Anhebung der Altersgrenze für die ärztlichen Untersuchung auf 65 Jahre fordert der ADAC. Ansonsten könnten Berufskraftfahrer übermäßig von der Regelung betroffen sein.