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Betriebsausgaben

Fiskus prüft Fachliteratur genau

Handwerker können Fachbücher und Fachzeitschriften nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen absetzen. Kassenzettel reichen jedenfalls nicht mehr aus.

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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat neue Eckwerte zur Absetzbarkeit von Fachliteratur vorgegeben. Wer Fachliteratur als Betriebsausgaben absetzen will, muss demnach den Kauf durch Vorlage einer Rechnung beweisen, die den Namen bzw. die Firma des Käufers und den Titel des Buches ausweist.

Das gilt auch für Fachzeitschriften.

Aus einem früheren BFH-Urteil lasse sich jedenfalls nicht ableiten, dass einfache Kassenzettel, auf denen den Steuerpflichtige nachträglich den Buchtitel vermerkt, als Nachweis genügen.

(jw)

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