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Recht

Betriebsrente wird stärker gefördert

Vor allem kleine Betriebe und Geringverdiener sollen vom neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz profitieren. Und zwar durch geringere Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Betriebsrenten sind aus Sicht der Bundesregierung insbesondere in kleinen Unternehmen und bei Niedrigverdienern noch nicht ausreichend verbreitet. Mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz, das am 1. Juni 2017 vom Bundestag verabschiedet wurde, soll das anders werden. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) empfiehlt Betrieben, sich mit dem Thema zu beschäftigen. ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke nennt folgende Vorteile für Betriebe und Versicherte:

  • Arbeitgeber werden mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz steuerlich bessergestellt, wenn sie zwischen 240 und 480 Euro pro Jahr für bei ihnen beschäftigte Geringverdiener in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Als Geringverdiener gelten Angestellte mit einem Brutto-Einkommen von unter 2200 Euro im Monat.
  • Die Verwaltungs- und Abschlusskosten sind oftmals geringer als bei einer privaten Altersvorsorge.
  • Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind sowohl für Betriebe als auch für Mitarbeiter grundsätzlich bis zu einer Höhe von 3048 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei.

Zu bedenken ist Schwannecke zufolge allerdings, dass die Betriebsrente bei der Auszahlung versteuert werden muss. Und für gesetzlich Krankenversicherte fallen dann die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Schwannecke empfiehlt, sich zum Beispiel bei den Versorgungswerken des Handwerks beraten zu lassen: "Denn der größte Fehler bei der Altersvorsorge, den man machen kann, ist nicht vorzusorgen."

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