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Politik und Gesellschaft

Gewerbeabfallverordnung: Wird die Umsetzung kontrolliert?

Die Dokumentationspflichten der Gewerbeabfallverordnung haben 2017 für große Verunsicherung gesorgt. Doch jetzt kommen Zweifel an den Kontrollen auf.

Seit dem 1. August 2017 müssen Betriebe Abfälle nicht nur trennen, sie müssen die Mülltrennung auch dokumentieren. So sieht es die Gewerbeabfallverordnung vor. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wollte deshalb wissen, ob die Einhaltung der neuen Pflichten von den Behörden auch kontrolliert wird. Sie hat deshalb bei den Bundesländern nachgefragt, die für den Vollzug der Verordnung zuständig sind. Das Ergebnis:

  • Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Berlin gaben an, dass sie Kontrollen durchführen. 923 Kontrollen sollen es in Nordrhein-Westfalen seit Inkrafttreten der Verordnung bisher gewesen sein.
  • Hamburg teilte mit, bislang keine Kontrollen durchgeführt zu haben.
  • Alle anderen Bundesländer wollten oder konnten keine Angaben zum Vollzug der Verordnung machen.

Die Deutsche Umwelthilfe schließt daraus, dass die Mehrheit der Bundesländer sich nicht für die Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung interessiert. „Anders ist es nicht erklärbar, dass die meisten Länder keine Angaben zum Vollzug der Gewerbeabfallverordnung machen konnten oder wollten“, meint DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Wurden Sie schon kontrolliert?

Welche Erfahrungen haben Sie bisher mit der Gewerbeabfallverordnung gemacht? Wollten Behördenvertreter schon mal einen Blick in die Dokumentation Ihres Betriebs werfen? Schreiben Sie uns an leupold@handwerk.com oder kommentieren Sie hier. (red)

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