Gerichtsentscheidung: Das Landgericht Baden-Baden hat eine
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Google Fonts: Warum Ihnen dieses Urteil nicht hilft!

Viele Betriebe, die Google Fonts auf Ihrer Website eingebunden haben, haben in den letzten Monaten eine Abmahnung erhalten. Jetzt gibt es ein erstes Urteil.

Das Landgericht (LG) Baden-Baden hat eine einstweilige Verfügung gegen einen professionellen Google Fonts-Abmahner erlassen. Darauf weist die Kölner Kanzlei LHR Rechtanwälte hin.

Diese Entscheidung hilft allerdings nur ganz bestimmten Unternehmen.

Der Grund: In dem Fall geht es um eine Reihe von Abmahnungen gegen Unternehmen, die eines gemeinsam haben: Ihre Websites werden alle vom selben Dienstleister betreut. Deswegen ist dieser Dienstleister gegen die Abmahnungen vorgegangen und hat vor Gericht die einstweilige Verfügung erwirkt.

Deswegen darf dieser Abmahner die Kunden des Dienstleisters nicht wegen der Einbindung von Google Fonts kontaktieren. Und wenn er sich nicht an dieses Verbot hält? Dann drohe ihm ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder sogar eine Ordnungshaft, schreibt die Kölner Kanzlei. Sie hatte den Dienstleister vor Gericht vertreten.

Hintergrund: Google-Fonts-Abmahnungen haben in den vergangenen Monaten für großes Aufsehen gesorgt. Ausgelöst wurde die Abmahnwelle durch ein Urteil des Landgerichts München. Das hatte Anfang 2022 eine Websitebetreiberin verurteilt, die die dynamische Variante der Schriftart auf ihrer Website eingebunden hatte. Diese Einbindung von Google Fonts sahen die Münchner Richter als datenschutzwidrig an und verurteilten die Websitebetreiberin zur Unterlassung sowie zur Zahlung von 100 Euro Schadensersatz. Seitdem rollt eine Abmahnwelle gegen betroffene Unternehmer. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

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