Foto: Andrey Popov - stock.adobe.com

Recht

Schlechte Idee: Handwerker-Drohne vor Frauenarzt-Fenster

Wo Kameradrohnen fürs Handwerker-Marketing Frauenarztpraxen kreuzen, ist die Polizei nicht weit. In diesem Fall laufen nun die Ermittlungen.

Dass so ein Szenario die Polizei auf den Plan ruft, dürfte niemanden wundern: Sie gehen nichts Böses ahnend Ihrer Tätigkeit beim Frauenarzt nach, blicken aus dem Praxisfenster und entdecken – eine Drohne. Ausgestattet mit der nötigen Technik, um Bildaufnahmen höchst intimer Privatbereiche anzufertigen, späht sie zum Fenster herein.

Die Mitarbeiterinnen einer Frauenarztpraxis im nordrhein-westfälischen Plettenberg mussten so eine Entdeckung machen – und riefen die Polizei. Die fand auch den Piloten: Ein Handwerker hatte seine Mitarbeiter für einen Clip filmen wollen, berichtet die Polizei Märkischer Kreis.

Auf dem Weg nach oben sei das Fluggerät am Fenster der Frauenarztpraxis vorbeigekommen. Glück für die Beteiligten: Das betroffene Fenster war nach außen verspiegelt und es war niemand in Behandlung, weil die Praxis zur Mittagspause geschlossen war.

Die Ermittlungen gegen den Handwerker laufen dennoch. Es bestehe der Verdacht wegen Verstoßes gegen §201a StGB: die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Das Verfahren werde nun an die Staatsanwaltschaft Hagen abgegeben. Die könne es laut Polizei entweder einstellen oder Anklage erheben.

Ziemlichen Stress bedeutet die kleine Marketing-Aktion für den Handwerker in jedem Fall. Grund genug, sich vor dem nächsten Flug besser mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu befassen. „Auch unter den Wolken ist die Freiheit keineswegs grenzenlos“, mahnt die Polizei Märkischer Kreis.

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Rechts-Infos mehr verpassen? Mit dem handwerk.com-Newsletter bleiben Sie auf dem Laufenden. Hier geht es zur Anmeldung!

Auch interessant:

Foto: Andrey Popov - stock.adobe.com

Das könnte Ihnen auch gefallen: