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Politik und Gesellschaft

Holz-Lieferengpässe: diese Gegenmaßnahmen plant das BMWi

Mehr Baumfällungen, mehr Sägewerkskapazitäten: In diesem Papier erklärt das Bundeswirtschaftsministerium, welche Maßnahmen es gegen Lieferengpässe erwägt.

  • Das Bundeministerium für Wirtschaft führt in einem Vorschlagspapier mögliche Maßnahmen gegen Lieferengpässe bei der Beschaffung von Holzprodukten auf.
  • Unter anderem sollten kürzlich eingeführte Einschlagsbeschränkungen für Fichtenholz zurückgenommen werden.
  • Handelsbeschränkungen wie Strafzölle hält das BMWi hingegen für nicht geeignet.
  • Rund drei Monate nachdem Lieferengpässe für Baumaterial bundesweit Schlagzeilen machten, zeichnen sich Maßnahmen ab, mit denen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gegen den Preisanstieg und die Lieferengpässe beim Bauholz vorgehen will.

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    Vorschlagspapier gegen Lieferengpässe

    Nach übereinstimmenden Medienberichten schlägt er unter anderem vor, das Schlagen von mehr gesunden Fichten in Deutschland zu erlauben. Zuerst hatte die Rheinische Post darüber am 23. Juni berichtet. Ihr lag das Papier mit dem Titel „Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Versorgung mit Holzprodukten und anderen Baustoffen und Vorprodukten“, des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) exklusiv vor. Der Holzindustrieverband HDH hat es zwischenzeitlich auf seiner Website veröffentlicht. Sie finden das Dokument auf folgender HDH-Seite unter dem Wort Download: Zum Vorschlagspapier „Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Versorgung mit Holzprodukten und anderen Baustoffen und Vorprodukten“.

    In dem Papier nennt das BMWi als eine Ursache für die Lieferengpässe: „Waldschäden und Borkenkäferbefall reduzieren die Frischholz- und erhöhen die Schadholzmengen drastisch.“ Aufgrund der Schadholzmenge hätten die Sägewerke ihre Kapazitätsgrenzen erreicht.

    Lieferengpässe: Diese Maßnahmen nennt das BMWi-Papier

    Diesen „krisenhaften Entwicklungen“, müsse man entschlossen entgegentreten und sämtliche in Frage kommenden Maßnahmen auf den Prüfstand stellen. Konkrete Maßnahmen seien unter anderem:

  • Die bestehenden Einschlagsbegrenzungen für Fichtenholz sollen „schnellstmöglich aufgehoben bzw. ausgesetzt“ werden. Hintergrund: am 22. April 2021 trat eine Rechtsverordnung in Kraft, die Einschlagsbeschränkungen für Fichtenholz auf 85 Prozent der Jahresdurchschnitte von 2013 bis 2017 festlegt. Die Beschränkung sollte bis 30. September 2021 gelten.
  • Auf Konventionalstrafen solle verzichtet werden, wenn eine verzögerte Leistung auf Rohstoffknappheit zurückzuführen ist.
  • Wo es bautechnisch unbedenklich sei, solle die Nutzung von lediglich verfärbtem, aber bautechnisch zulässigem Kalamitätsholz durch eine Anpassung von Normen und Standards ermöglicht werden.
  • Das BMWi werde sich „bei Holz exportierenden Ländern dafür einsetzen, dass internationale Handelshemmnisse abgebaut werden.“
  • Der Ausbau der Kapazitäten durch die Sägeindustrie werde begrüßt. Zur Unterstützung sollten Möglichkeiten zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren umfassend genutzt werden.
  • Ausfuhrbeschränkungen: keine Option

    Die Umsetzung der Maßnahmen sei Aufgabe der gesamten Bundesregierung, der Länder und Kommunen sowie der Wirtschaft. Man werde die Entwicklungen auf dem Rohstoffmarkt und in den Lieferketten in den nächsten Wochen genau beobachten, um gegebenenfalls mit geeigneten Maßnahmen gegenzusteuern.

    Mittel wie Ausfuhrbeschränkungen und Strafzölle hält das BMWi laut Papier nicht für geeignet. Grund: Sie würden, „unabhängig von ihrer rechtlichen Zulässigkeit – unserem Verständnis eines freien Welthandels widersprechen und wahrscheinlich zu schädlichen Gegenmaßnahmen führen“.

    Einigung bis Ende der Legislaturperiode angestrebt

    Wie schnell könnten die Maßnahmen umgesetzt werden? Laut dem Bericht in der Rheinischen Post wolle Altmaier mit den zuständigen Ressorts eine Einigung über die Umsetzung der Vorschläge „noch in dieser Legislaturperiode“ anstreben. Die Legislaturperiode endet allerdings erst im Oktober. Die Einschlagsbegrenzung von Fichtenholz beispielsweise hat sich bis zum Ende dieser Legislaturperiode von selbst erledigt: Sie schränkt die Abholzung laut Verordnung nur bis zum 30. September 2021 ein.

    Was glauben Sie: Werden die Maßnahmen ausreichen, um für mehr Entspannung bei der Bauholzbeschaffung zu sorgen? Kommentieren Sie unter dem Artikel!

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