Die Inflationsprämie können alle Arbeitnehmer erhalten – ganz egal, ob sie in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten. Darauf weist die Minijob-Zentrale hin. Demnach könnten auch Minijobber die Zahlung bekommen.
Bundestag und Bundesrat hatten die Inflationsprämie Anfang Oktober beschlossen, um Arbeitnehmer zu entlasten. Seit dem 26. Oktober haben Betriebe die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern die Leistung freiwillig auszuzahlen. Laut Minijob-Zentrale gelten dafür folgende Regelungen:
Wenn Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen ausüben, haben sie laut Minijob-Zentrale mehrfach Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie – das heißt, dass Arbeitnehmer die Sonderzahlung von verschiedenen Arbeitgebern erhalten können. Ein Arbeitnehmer, der neben seiner Hauptbeschäftigung noch einen Minijob ausübt, könne also bis zu 6.000 Euro erhalten.
Inwieweit es zulässig ist, dass sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer die Inflationsprämie erhalten, Minijobber jedoch nicht oder nur anteilig, schreibt die Minijob-Zentrale jedoch nicht auf ihrer Website.
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