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Politik und Gesellschaft

Klimapaket: Steuermaßnahmen müssen überarbeitet werden

Der Bundesrat hat heute über das Klimapaket beraten. Ein Resultat: Die Maßnahmen zur steuerlichen Förderung gehen in den Vermittlungsausschuss.

Am 29. November hat sich der Bundesrat mit mehreren Gesetzen des Klimapaketes der Bundesregierung befasst. Beim insbesondere für Handwerker relevanten Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht sah er Nachbesserungsbedarf. Zu den geplanten steuerrechtlichen Maßnahmen hat der Bundesrat daher einstimmig den Vermittlungsausschuss angerufen. Nun soll ein gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat das Gesetz grundlegend überarbeiten.

„Das war zu befürchten wegen der weiterhin unterschiedlichen Positionen von Bund und Ländern, wer denn die Kosten bei diesem neuen und wichtigen Förderinstrument trägt“, sagte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Das Steuergesetz sieht unter anderem eine steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum vor.

Laut ZDH brauche es diesen steuerlichen Anreiz als Impuls, um die bislang brachliegenden Energieeinsparpotenziale im Gebäudesektor zu nutzen. Aktuell liege die Sanierungsquote unter einem Prozent im Jahr. „Vor diesem Hintergrund wäre es ein Unding, die steuerliche Sanierungsförderung nunmehr zum dritten Mal finanzierungstechnischen Aspekten zu opfern“, sagte Schwannecke.

Der ZDH appelliert an Bund und Länder, schnell eine einvernehmliche Lösung zu finden, damit die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung Anfang 2020 starten kann.

Das Bundes-Klimaschutzgesetz, das unter anderem regeln soll, wie viel CO2 Sektoren wie Industrie, Verkehr, Gebäude künftig ausstoßen dürfen, wurde vom Bundesrat durchgewunken.

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