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Recht

Krank nach Streit mit dem Chef: Wer zahlt?

Kurz nach dem Streit mit seinem Chef meldet sich ein Mitarbeiter krank und legt ein Attest vor. Trotzdem verweigert der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung. Zu Recht?

Der Fall: Ein Streit zwischen einem Mitarbeiter und seinem Chef eskaliert. Schließlich wirft der Vorgesetzte mit einem Pappbecher um sich. Kurze Zeit später verlässt der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz. Wegen Atemproblemen und leichten Schweißausbrüchen geht er zum Arzt, der ihn für mehrere Tage krankschreibt. Trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verweigert der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung, da er den Beweiswert des Attests anzweifelt. Schließlich habe der Mitarbeiter drei Stunden gearbeitet bevor er sich für den ganzen Tag krankschreiben lassen habe.

Das Urteil: Dem Arbeitnehmer steht die geforderte Entgeltfortzahlung zu, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln. Diesen Anspruch leiteten die Richter aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ab. Hinzu komme die volle Vergütung für den gesamten Tag, an dem der Mann erkrankt sei. Denn das sei „seit eh und je“ bestehende betriebliche Praxis.

In der Urteilsbegründung stützten sich die Richter auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Demnach kommt einer ordnungsgemäß ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein hoher Beweiswert zu. Wer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht gegen sich gelten lassen will, müsse die behauptete krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit deshalb ernsthaft in Zweifel ziehen, so das LAG Köln. Das sei dem Arbeitgeber mit seiner Argumentation nicht gelungen. Schließlich sei es nicht ungewöhnlich, dass eine Arbeitsunfähigkeit erst im Laufe des Arbeitstages eintritt.

LAG Köln, Urteil vom 12. Januar 2018, Az. 4 Sa 290/17

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