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Die 30-Cent-Pauschale könnte steigen

Mehr Kilometergeld für Dienstfahrten

30 Cent pro Kilometer für Dienstfahrten mit dem eigenen Wagen? Im öffentlichen Dienst gibt es längst mehr, nur alle anderen zahlen drauf. Jetzt entscheidet das Verfassungsgericht über eine Erhöhung. So können Sie davon jetzt schon profitieren.

Auf einen Blick:

  • Pro Kilometer Dienstfahrt können Selbstständige 30 Cent Betriebsausgaben absetzen. Höhere Kosten müssen im Detail nachgewiesen werden.
    Dagegen liegt eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht vor, weil Angestellte im öffentlichen Dienst 35 Cent bekommen.
  • Bis zum Urteil könne jeder 35 Cent geltend machen, sagt Steuerberater Dirk Witte.
  • Prüfen Sie Ihre Steuerbescheide auf Vorläufigkeit hinsichtlich der Verfassungsbeschwerde nach § 165 AO. Falls der Vermerk fehlt, legen Sie Widerspruch ein.

Autos, Sprit, Reparaturen - alles wird teurer, nur die Kilometerpauschale für Dienstfahrten bleibt unverändert. Seit Einführung des Euro liegt sie nun schon bei 30 Cent pro Kilometer. Ob das noch reicht? Steuerberater Dirk Witte aus Oldenburg hat nachgerechnet: „Mit den 30 Cent kommt man gerade noch hin, wenn man sich einen gebrauchten Polo Diesel anschafft. Sonst zahlt man drauf.“

Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht

Das könnte jetzt eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ändern (2 BvR 1008/11). Denn während sich der Rest der Bevölkerung mit den 30 Cent zufriedengeben muss, erhalten Angestellte im öffentlichen Dienst in einigen Bundesländern längst 35 Cent. Unfair fand das ein Steuerzahler und zog dagegen vor Gericht.

Betroffen: Chefs und Mitarbeiter

Um was geht es konkret? Betroffen sind Arbeitnehmer, aber auch Selbstständige, wenn sie mit ihrem Privatwagen Fahrten für den Betrieb unternehmen, zum Beispiel zu Baustellen fahren. Selbstständige können dann pauschal für jeden Kilometer 30 Cent Betriebsausgaben absetzen.

Arbeitnehmer können sich die Pauschale vom Chef steuerfrei erstatten lassen oder als Werbungskosten absetzen.

Wer damit nicht auskommt, kann zwar höhere Kosten ansetzen, muss die dann aber im Detail nachweisen. Würde das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde zustimmen, dann würde die Pauschale auf 35 Cent steigen.

Die Zeichen stehen gut

Steuerberater Dirk Witte ist optimistisch, dass es dazu kommt. „Die Pauschale liegt schon seit fast 10 Jahren bei 30 Cent. Früher wurde sie alle zwei bis fünf Jahre angepasst. Da wird sich etwas bewegen.“

Dass auch die Finanzverwaltung dem nicht unkritisch gegenübersteht, liest Witte aus einem Schreiben der OFD Münster (ESt 20/2011 v. 20.07.2011) heraus. Demnach sollten die Finanzämter zwar grundsätzlich nur die 30 Cent anerkennen. Doch in allen Fällen, in denen Steuerzahler mehr geltend machen, seien die Bescheide nach einem Einspruch „ruhend“ bis zur Entscheidung zu stellen. Das würde eine unbürokratische Änderung ermöglichen, falls es zu einer Erhöhung kommt.

So sichern Sie sich jetzt schon den höheren Satz

Und was rät der Experte nun den Chefs im Handwerk?

„Es ist völlig unschädlich, wenn man jetzt schon die 35 Cent für eigene Fahrten als Betriebsausgaben ansetzt“, sagt Witte. Auch den Mitarbeitern sollten Chefs das empfehlen. „Kommt die Beschwerde nicht durch, dann hat man dadurch keinen Nachteil - dann bleibt es automatisch bei den 30 Cent.“

Nur wer mit der Erhöhung der Pauschale in der Steuererklärung bis zum Urteil warte, der sei dann im Nachteil. „Dann gibt es zumindest rückwirkend nichts - und bis zu einem Urteil können Jahre vergehen.“

Außerdem rät Witte dazu, die Steuerbescheide genau zu prüfen, ob diese vorläufig hinsichtlich der Verfassungsbeschwerde nach § 165 AO sind. „Wenn nicht, sollte man Einspruch einlegen und unter Verweis auf diese Beschwerde darum bitten, den Einspruch ruhen zu lassen.“

Erst erstatten, dann zurückholen!

Schwieriger sei die Lage in den Betrieben, die ihren Mitarbeitern die Pauschale steuerfrei erstatten.

„Wer seinen Mitarbeitern jetzt 5 Cent mehr ersetzt, sollte das zwar ansetzen, wird es vorläufig aber versteuern und sozialversichern müssen", sagt Steuerberater Dirk Witte.

Geht die Sache in Karlsruhe durch, dann kann der Arbeitgeber die zu viel gezahlten Beiträge und Steuern von Finanzamt und Sozialversicherungsträgern zurückfordern. „Dabei muss er aber auch darauf achten, dass die Fälle dort so lange offenbleiben.“

Und wenn das Bundesverfassungsgericht anders entscheidet? „Dann kann man die höheren Kilometersätze immer noch als Argument in Lohnverhandlungen einsetzen. Immerhin zahlt der Arbeitgeber die höheren Spesen dann ja freiwillig.“

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