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Politik und Gesellschaft

Mindestlohn: Mehr Geld für Maler und Lackierer

Zum 1. Mai ist der Branchenmindestlohn für Maler und Lackierer gestiegen. Er gilt auch für nicht tarifgebundene und ausländische Betriebe.

Der Branchenmindestlohn für gelernte Maler und Lackierer im Tarifgebiet Ost sowie für Ungelernte bundesweit ist zum 1. Mai gestiegen. Für gelernte Arbeitnehmer gelten damit zum letzten Mal unterschiedliche Löhne in Ost und West: Ab Mai 2020 müssen deutschlandweit einheitliche Mindestlöhne gezahlt werden.

Die Lohnuntergrenzen im Einzelnen:

Ab 1. Mai 2019

  • Gesellen Tarifgebiet West: 13,30 Euro
  • Gesellen Tarifgebiet Ost: 12,95 Euro
  • Ungelernte Tarifgebiet West/Ost: 10,85 Euro

Ab 1. Mai 2020

  • Gesellen deutschlandweit: 13,50 Euro
  • Ungelernte: 11,10 Euro

Der Bundesverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz (BV Farbe) weist darauf hin, dass der Branchenmindestlohn durch die Bundesregierung als allgemeinverbindlich erklärt worden ist. Das heißt, er gilt für:

  • alle deutschen Malerbetriebe (unabhängig von einer Tarifbindung),
  • ausländische Betriebe, die in Deutschland Bauleistungen der Malerbranche erbringen,
  • alle Leih- und Zeitarbeitsfirmen, soweit sie Arbeitnehmer für Tätigkeiten verleihen, die in den Geltungsbereich des Tarifvertrags Mindestlohn Maler fallen.

Der BV Farbe betont zudem: Werden Arbeitnehmer aus dem Tarifgebiet Ost ins Tarifgebiet West entsandt, gilt für sie der dortige Mindestlohn.

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