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Beschluss des Bundeskabinetts

Mindestlohn steigt 2021 auf 9,50 Euro

Bis 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn in vier Schritten auf 10,45 Euro. Zum 1. Januar 2021 gibt es die erste Anhebung der Lohnuntergrenze.

Der Vorschlag der Mindestlohnkommission für die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns liegt seit langem auf dem Tisch. Jetzt hat die Bundesregierung die Mindestlohnanpassungsverordnung abgesegnet.

Damit steht fest: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 zunächst auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde. Das sind 15 Cent mehr als bislang. Die Bundesregierung hat zudem beschlossen, dass die Lohnuntergrenze bis Mitte 2022 stufenweise auf 10,45 Euro angehoben wird. Das sind die weiteren Anpassungsstufen:

  • Zum 1. Juli 2021 steigt die Lohnuntergrenze auf 9,60 Euro.
  • Zum 1. Januar 2022 gibt es eine weitere Anhebung auf 9,82 Euro je Arbeitsstunde.
  • Und zum 1. Juli 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 10,45 Euro angehoben.

Zum Beschluss der Verordnung sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung orientiert sich an der Tarifentwicklung, berücksichtigt aber zugleich auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie.“ Die vierstufige Erhöhung trägt nach Einschätzung des SPD-Politikers dazu bei, die daraus resultierenden Lohnkostensteigerungen für die Unternehmen tragfähig zu verteilen und zugleich den Mindestschutz der Arbeitnehmer konstant zu verbessern.

Allerdings stellte Heil auch klar: „Ich sehe aber perspektivisch noch deutlich Luft nach oben.“ Im Sommer hatte er sich bereits dafür stark gemacht, den Mindestlohn noch stärker zu erhöhen und die Lohnuntergrenze auf 12 Euro anzuheben.

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