Um 35 Cent soll der Mindestlohn zum Jahreswechsel angehoben werden – so lautet der Beschluss, den die Mindestlohnkommission vorgelegt hat. Damit läge die Lohnuntergrenze vom 1. Januar 2019 an bei 9,19 Euro je Zeitstunde. Für das Jahr 2020 hat das Gremium eine weitere Erhöhung vorgeschlagen: Der Mindestlohn soll dann bundesweit bei 9,35 Euro liegen.
In Deutschland wurde der gesetzliche Mindestlohn im Jahr 2015 eingeführt. Er lag damals bei 8,50 Euro. Zur Anpassung des Mindestlohns hat die Bundesregierung die Mindestlohnkommission eingerichtet. Diesem Gremium gehören neben dem Vorsitzenden sechs stimmberechtigte ständige Vertreter an – davon stellen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils drei.
Im Sommer 2016 hat das Gremium erstmals die Anpassung des Mindestlohns beschlossen. Seit dem 1. Januar 2017 liegt die Lohnuntergrenze deshalb bei 8,84 Euro. Abweichend davon müssen Arbeitgeber im Handwerk bei der Vergütung ihrer Mitarbeiter Branchenmindestlöhne beachten – das ist zum Beispiel im Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk und in der Gebäudereinigung der Fall.
Damit der gesetzliche Mindestlohn 2019 angehoben werden kann, muss die Bundesregierung den Beschluss der Mindestlohnkommission noch durch eine Rechtsverordnung in Kraft setzen.
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