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Recht

Rechtfertigt eine Morddrohung die fristlose Kündigung?

Ein Mitarbeiter droht anonym am Telefon, seinen Chef zu erstechen. Doch der erkennt den Anrufer. Die Folge: Der Mann erhält eine fristlose Kündigung von seinem Arbeitgeber. Ist das gerechtfertigt?

„Ich stech‘ Dich ab!“, sagt der anonyme Anrufer. Er meint damit seinen Chef, der das Telefonat am späten Abend auf seinem Diensthandy entgegen nimmt. Seine Drohung wiederholt der Mann mehrfach. Der Chef erkennt die Stimme anhand eines Sprachfehlers zweifelsfrei: Es ist sein Mitarbeiter.

Daraufhin zeigt der Chef den Mann an. Und auch der Arbeitgeber zieht Konsequenzen: Er stellt dem Mitarbeiter eine fristlose Kündigung aus. Der Angestellte wiederum bestreitet den Anruf.

Die Richter am Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf sahen es jedoch als erwiesen an, dass der Mitarbeiter seinen Chef anonym am Telefon bedroht hat. Deshalb entschieden sie, dass die fristlose Kündigung rechtens ist. Warum?

Die Richter werteten den Anruf des Mitarbeiters als ernsthafte Bedrohung des Vorgesetzten. Das führe dazu, dass dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar sei. Die Schwere der begangenen Pflichtverletzung mache eine vorherige Abmahnung entbehrlich.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, noch kann der gekündigte Mitarbeiter Berufung einlegen.

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