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Fuhrpark

Neue Förderung! Elektro-Nutzfahrzeuge für Handwerker

Handwerksbetriebe, die Investitionen in Elektro-Nutzfahrzeuge planen, können jetzt von einer Sonderförderung profitieren.

Das Bundesverkehrsministerium fördert im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität den Kauf von Elektro-Nutzfahrzeugen und Investitionen in betriebsnotwendige Ladeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind Handwerksunternehmen und KMU, der Bewerbungszeitraum startete am 4. August und läuft noch bis zum 14. September 2020.

Die Förderung wird als Investitionszuschuss gewährt, der sich auf Grundlage der sogenannten Investitionsmehrausgaben berechnet. Die Investitionsmehrausgaben errechnen sich aus der Differenz der Ausgaben für das Elektro-Nutzfahrzeug und einem Referenzfahrzeug mit konventionellem Antrieb. Förderquoten bis 40 Prozent sind zulässig, wobei kleinen und mittleren Unternehmen ein zusätzlicher Bonus von 10 bis 20 Prozent gewährt werden kann. Eine Mindestanzahl an anzuschaffenden Fahrzeugen gibt es nicht.

Insgesamt stellt das Bundesverkehrsministerium für das Programm 50 Millionen Euro zur Verfügung, wobei pro Unternehmen bis zu 10 Millionen Euro bewilligt werden können. Die Vergabe der Mittel erfolgt nach dem Windhundverfahren: Vollständige und fristgerecht eingereichte Anträge werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs bewilligt, bis die Fördermittel aufgebraucht sind.

An die Förderung ist eine Programmbegleitforschung geknüpft. Ab Kauf verpflichten sich Betriebe für zwei Jahre, halbjährlich Betriebsdaten der Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur zu übermitteln. Für einen erfolgreichen Antrag ist zudem eine Bestätigung der Kommune erforderlich, dass die Fahrzeugbeschaffung als Teil von Maßnahmen zur Umsetzung eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes oder ähnlichem angesehen wird.

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