Gebäude vor 1994 errichtet? Auch in bisher „unverdächtigen“ Bauprodukten wie Fliesenklebern  kann laut BG Bau Asbest enthalten sein.
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Bauen im Bestand

Neue Handlungshilfe zum Umgang mit Asbest

Beim Bauen im Bestand können Handwerker noch heute mit Asbest in Kontakt kommen und das birgt Gesundheitsgefahren. Eine Handlungshilfe zeigt, wie Sie sich schützen können.

Einst galt Asbest als Wundermittel und wurde viel im Baubereich eingesetzt. Doch wegen der Gesundheitsgefahr sind Produkte, die das Mineral enthalten, seit 1993 verboten. Probleme mit Asbest sind der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) zufolge jedoch noch heute existent. Schließlich könne Asbest in Gebäuden, die vor 1994 errichtet wurden, auch in bisher „unverdächtigen“ Bauprodukten wie Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern enthalten sein.

Daraus folge, dass deutlich mehr Unternehmen als bislang angenommen von der Thematik Asbest betroffen sind – nämlich nahezu jedes Handwerksunternehmen bei Tätigkeiten in älteren Bestandsgebäuden. Daher müssten wirksame Schutzmaßnahme ergriffen werden, um die Gefährdung zu verringern.

Mit der „Branchenlösung Asbest beim Bauen im Bestand“ gibt es nun eine Handlungshilfe für Betriebe. Erarbeitet wurde sie von den Verbände der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen, der Gewerkschaft IG BAU und betroffenen Berufsgenossenschaften.

„Viele Asbestkontakte geschehen heute beim Bauen im Bestand, ohne entsprechende Kenntnis der Situation vor Ort“, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. Im Handwerk sei bislang nicht durchgängig bekannt, dass in zahlreichen Baustoffen Asbest enthalten sein kann. „Die Branchenlösung zeigt für handwerksnahe Tätigkeiten die Anforderungen und Maßnahmen auf, die für den Schutz der Beschäftigten notwendig sind“, sagt Arenz.

Die Handlungshilfe finden Sie hier unter www.bgbau.de.

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