Wegen der Entwicklungen beim gesetzlichen Mindestlohn haben sich der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) vorzeitig auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Er hat eine Laufzeit von 27 Monaten und sieht eine zweistufige Anhebung der Lohnuntergrenzen vor:
„Die Einigung unterstreicht unsere Grundüberzeugung, dass die Einstiegslöhne in der Gebäudereinigung weiter deutlich oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegen“, sagt Christian Kloevekorn vom BIV. Zum 1. Oktober steigt der gesetzliche Mindestlohn laut Bundestagsbeschluss auf 12 Euro, der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen.
Auch die Tarifeinigung im Gebäudereiniger-Handwerk ist noch nicht ganz in trockenen Tüchern. Die Tarifkommissionen beider Tarifvertragsparteien müssen das Ergebnis noch bestätigen. Anschließend muss das Bundesarbeitsministerium die neuen Lohnuntergrenzen für allgemeinverbindlich erklären.
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